header-placeholder


image header
image
click

Verbraucherfrage • Zugausfall oder -verspätung – anderen Zug nutzen?

Sonntag, 12. Juni 2022

Martina W. aus Darmstadt: Ich möchte im Sommer mit dem ICE verreisen. Darf ich mit meinem Ticket einfach mit einem anderen Zug fahren, wenn mein gebuchter Zug Verspätung hat oder ausfällt?
 
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Wer mit der Bahn verreist, sollte ausreichend Zeit einplanen. Denn nicht selten kommt es zu Verspätungen oder Zugausfällen. Das kann schnell die Urlaubsstimmung verderben. Die einfachste Lösung wäre oft, auf einen anderen Zug auszuweichen. Mit dem 9-Euro-Ticket können Bahnreisende deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr jeden Zug nutzen, den sie möchten. Wer aber in einen Zug des Fernverkehrs umsteigt, benötigt ein separates Ticket. Denn für ICE, IC und EC gibt es andere Regelungen. Bei Verspätungen gilt: Wenn absehbar ist, dass die gebuchte Reise mit mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof enden wird, dürfen Inhaber eines Fernverkehrstickets laut Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (DB) mit ihrem Ticket auf einen anderen Fernverkehrszug der DB ausweichen. In diesem Fall wird die Zugbindung aufgehoben. Nicht zulässig ist allerdings das Umsteigen in einen reservierungspflichtigen Zug. Übrigens: Bahnreisende, deren Zug verspätet war, haben das gesetzliche Recht auf eine Entschädigung. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises erstattet – ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Alternativ haben sie bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten das Recht, die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten. Dann können sie sich den Fahrpreis für die nicht gefahrenen Strecken erstatten lassen oder unter Umständen auch für bereits zurückgelegte Teilstrecken. Um an ihr Geld zu kommen, haben Bahnfahrer die Möglichkeit, das Fahrgastrechte-Formular auszufüllen oder einen Service Point am Bahnhof aufzusuchen. Inzwischen können sie auch über die DB-Navigator App eine Entschädigung geltend machen. Wichtig zu wissen: Reisende können ihre Ansprüche bis zu ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets stellen.

Text & Foto: ERGO Group