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Sachsen-Anhalt-News: Sachsen-Anhalt fordert einen ausgeglichenen Maßstab bei BVVG-Verpachtungsgrundsätzen

Freitag, 3. Juni 2022

Magdeburg. Der Bund hat sich da­rauf verständigt, die Privatisierung der bundeseigenen Flächen der Boden­verwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bis auf wenige Ausnahmen zu beenden. Möglich sollen nur noch Restverkäufe von ins­gesamt 6.000 Hektar bis Ende 2024 sein. Dabei fordert Landwirtschafts­minister Sven Schulze, der auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz ist, die bestehen­den Rechts­ansprüche – insbeson­dere nach dem Entschä­di­gungs- und Aus­gleichsleistungsgesetz – zu bedienen. Er geht davon aus, dass die noch verbliebenen Direkt­verkäufe für Pächter dazu­ge­hören werden.
 
Die neuen Verpachtungsgrundsätze werden derzeit zwischen dem Bundes­landwirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium sowie der BVVG beraten. Ergebnisse werden nach Pfingsten erwartet. Danach folgen weitere Abstimmungen mit den Agrarressorts der ostdeutschen Bundesländer. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht. „Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe einbezogen werden müssen. Eine Bevorzugung von Ökobetrieben ist für mich nicht tolerierbar. Darüber hinaus müssen Übergangs­vorschriften festgelegt werden, um die Existenz landwirt­schaftlicher Unter­nehmen nicht zu gefährden. Hier geht es um Chancengleichheit. Eine Gefährdung der Wettbewerbsfähig­keit landwirtschaftlicher Unternehmen und damit der Entwicklung der Agrar­struktur darf es nicht geben. Jeder Landwirtschaftsbetrieb, der ausscheidet, ist ein herber Verlust für jeden Ort und den gesamten ländlichen Raum, egal ob Familienbetrieb oder Agrar­genossenschaft“, so Schulze.
 
Text: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: © CDU