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Ukraine Flagge pixabay

Magdeburg-News: Ukraineflüchtlinge erhalten noch Leistungen nach Asylbewerber-Leistungsgesetz

Freitag, 27. Mai 2022

Magdeburg. Nach Einigung des Bundes und der Länder sollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom Jobcenter erhalten. „Um den Übergang aus den Asylbewerberleistungen und damit die Leistungsgewährung im SGB II möglichst reibungslos zu realisieren, bitten wir darum, dass bereits jetzt die entsprechenden Anträge durch die geflüchteten Menschen gestellt werden“, sagt Heike Jauch, Geschäftsführerin des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg.

Diese können unkompliziert online unter www.jobcenter.digital ausgefüllt und an das Jobcenter übermittelt werden. Geflohene ohne digitalen Zugriff erhalten die Unterlagen direkt im Job-center.

„Während Geflüchtete gebeten sind, bereits jetzt Anträge beim Jobcenter zu stellen, macht die Stadt Magdeburg von der ihr eingeräumten gesetzlichen Übergangsregelung Gebrauch und zahlt über den Stichtag des 1. Juni 2022 die Asylbewerberleistungen bis zum 30. Juni 2022 hinaus. So wird sichergestellt, dass die hilfebedürftigen Menschen nicht ohne finanzielle Absicherung sein werden.“, erklärt Heike Schulz, Leiterin des Sozialamts der Stadt Magdeburg.

„Um die Geflüchteten zu erreichen, sind [...] Mitarbeiter des Jobcenters persönlich zur Ausgabe der Antragsunterlagen für die Grundsicherung des Lebensunterhaltes in bekannten Anlaufstellen der Geflüchteten vor Ort. Auch Gruppeninformationen werden gemeinsam mit etablierten Trägern für geflüchtete Menschen durch das Jobcenter durchgeführt“, erklärt Heike Jauch.

Beratungstermine oder Termine zur Antragsabgabe werden unter der Rufnummer 0391 562 1777 vergeben, können aber auch über den Webauftritt des Jobcenters vereinbart werden. Schriftlich erreichen Sie das Jobcenter unter Otto-von-Guericke-Str. 12a, 39104 Magdeburg.

Text: Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
Foto: pixabay