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angeln Junge pixabay

Magdeburg-News: Nächste Fischerprüfung im Juni – Anmeldungen bis 20. Mai möglich

Sonntag, 8. Mai 2022

Magdeburg. In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist für den 18. Juni die nächste Fischerprüfung geplant. Anmeldungen sind bis zum 20. Mai möglich.
 
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments während der folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
 
Aufgrund der Platzkapazität im Prüfungssaal und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen wird die Zahl der zu prüfenden Personen auf 60 begrenzt. Anträge werden in chronologischer Reihenfolge vorrangig von Magdeburger und Personen, die in der Landeshauptstadt einen Lehrgang absolviert haben, berücksichtigt. Zudem müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Bezahlung ist auch mit EC-Karte möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Elternteils vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag einer anderen Person muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.
 
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.
 
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss ein Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert worden sein. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde spätestens vor Prüfungsbeginn nachzuweisen.
 
Die Durchführung der Fischerprüfung unterliegt den geltenden Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen des Landes-Sachsen-Anhalt oder der Landeshauptstadt Magdeburg zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
 
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.
 
Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Foto: pixabay