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Mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel ab Ende Mai

Mittwoch, 20. April 2022

Modernisierung des Verbraucherschutzes sowie mehr Transparenz im Onlinehandel: Das sind die Ziele einer EU-Richtlinie, die der Gesetzgeber ab Ende Mai 2022 in Deutschland umsetzt. Onlinehändler, aber auch Marktplätze wie Amazon, e-Bay und Co. müssen ihre Angebote dann transparenter gestalten. Welche Informationspflichten die neuen Regelungen vorschreiben und welche Vorteile Verbraucher dadurch haben, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen.
 
Grundlage: EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften

Bereits letztes Jahr hat der Bundestag im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt. Diese sogenannte Omnibus-Richtlinie erforderte die Änderung mehrerer Gesetze, die der Onlinehandel ab 28. Mai 2022 beachten muss. Die Ziele: den Verbraucherschutz modernisieren und die Regeln besser durchsetzbar machen. „Die Änderungen betreffen Onlinehändler, aber auch Online-Marktplätze wie Amazon und e-Bay“, so Michaela Rassat. Diese müssen Verbrauchern zukünftig bestimmte Informationen über von ihnen angewendete Methoden zur Verfügung stellen, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. Rassat erläutert: „Damit ist zum Beispiel gemeint: Welche Faktoren spielen für das Ranking der Angebote eine Rolle? Welche Anbieter werden bei Vergleichen berücksichtigt? Verkaufen Warenanbieter gewerblich oder privat? Oder: Bestehen geschäftliche Abhängigkeiten zwischen Anbieter und Marktplatz?“
 
Neuerungen auf Online-Marktplätzen

Die zusätzlich geforderten Informationen sollen Onlineshoppern eine höhere Transparenz beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bieten und sie damit bei der Kaufentscheidung unterstützen. Michaela Rassat fasst die wichtigsten Neuerungen für Online-Marktplätze zusammen:

• Ranking von Suchergebnissen
Käufer müssen erkennen können, wie die Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse zustande gekommen ist und welche Kriterien bei dem Ranking eine Rolle gespielt haben. Das soll verhindern, dass Kunden ihre Kaufentscheidung aufgrund eines Rankings treffen, welches durch versteckte Werbung oder Zahlungen beeinflusst ist. Dazu können Online-Marktplätze Kunden beispielsweise folgende Informationen zur Verfügung stellen: Datum der Einstellung, Anzahl der Aufrufe, Anzahl der Verkäufe bei Produkten oder der Nutzung bei Dienstleistungen sowie Provisionen oder Entgelte.

• Informationen über Anbieter
Online-Markplätze müssen außerdem darauf hinweisen, ob mit einem Anbieter eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt und ob der Anbieter das Produkt selbst vertreibt. Denn dies hat Einfluss darauf, welche Rechte Verbraucher zum Beispiel bei Mängeln oder bei einem Widerruf haben und an wen sie sich dafür wenden müssen. Stammt das Angebot von einer Privatperson, muss das Portal darauf hinweisen, dass die Regeln des Verbraucherschutzes nicht gelten.
 
Weitere Regelungen für mehr Verbraucherschutz

Aber nicht nur Online-Marktplätze müssen sich in Zukunft an strengere Regelungen halten. Auch auf Vergleichsportale und Onlinehändler kommen neue Informationspflichten zu. Für Vergleichsportale heißt das zum Beispiel: Sie müssen Nutzer künftig darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden. Darüber hinaus gelten ab Ende Mai neue Regelungen für Ticketbörsen: Portale, die Eintrittskarten weiterverkaufen, sind dann dazu verpflichtet, den Originalpreis vom Veranstalter anzugeben. Hinzu kommen folgende Regelungen, an die sich alle Onlinehändler halten müssen:

• Bewertungen
Veröffentlichen Händler Bewertungen, müssen sie Auskunft darüber geben, wie sie deren Echtheit sicherstellen. Außerdem sind gefälschte Bewertungen künftig ausdrücklich verboten.

• Preisgestaltung
Ist der Preis personalisiert, das heißt mithilfe von persönlichen Daten durch einen Algorithmus berechnet worden, müssen Online-Händler Käufer klar darauf aufmerksam machen.
 
Strafen

Online-Marktplätzen, die sich nicht an die neuen Informationspflichten halten, sollen empfindliche Strafen drohen: „Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder bei großen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes möglich“, so die ERGO Juristin. „Neben der Verletzung von Hinweispflichten kann dann beispielsweise auch die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen geahndet werden.“ Außerdem drohen bei vielen Verstößen teure Abmahnungen, da sie nun ausdrücklich auch das Wettbewerbsrecht verletzen. Dies gilt zum Beispiel für die Regelung über Bewertungen.
 
Zukünftig Schadenersatzansprüche?

Außerdem neu sind individuelle Schadenersatzansprüche für Verbraucher bei bestimmten Wettbewerbsverstößen. Das bedeutet: Wurden sie durch unlautere geschäftliche Handlungen des Online-Marktplatzes geschädigt, können sie Schadenersatz verlangen. Dies wäre zum Beispiel bei unzulässigen Lockangeboten oder falschen Angaben zu Gütezeichen möglich. „In der Praxis könnte diese Regelung allerdings schwierig umzusetzen sein. Denn die Verbraucher müssen beweisen, dass der Schaden durch den Verstoß des Online-Marktplatzes entstanden ist“, sagt Rassat.

Text & Foto: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH