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Hund Haustier pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine – vereinfachtes Verfahren

Donnerstag, 17. März 2022

Sachsen-Anhalt. Auf der Flucht vor dem Krieg haben viele Ukrainer auch ihre geliebten Haustiere mitgenommen. Diese müssen registriert, untersucht und notfalls auch behandelt werden. Um dies unkompliziert und so einfach wie möglich zu gestalten hat sich die EU-Kommission auf ein vereinfachtes Verfahren verständigt und die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Dieser Bitte ist Deutschland gefolgt.

Für Heimtiere, die zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt kommen, ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Geflüchtete oder deren Angehörige können sich per E-Mail im Referat Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz melden, um die nach EU-Recht vorgeschriebene Genehmigung zu erhalten: Heimtierein-fuhr.UA@lvwa.sachsen-anhalt.de. 

Den Antrag selbst findet man auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/unterseite-start/ukraine-krieg/
Hier wird in jedem Einzelfall entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen für das jeweilige Tier notwendig sind, zum Beispiel eine zum Schutz vor Tollwut notwendige Impfung bzw. Quarantäne des jeweiligen Tieres. 

„Die Handhabung ist unkompliziert und wird durch das Landesverwaltungsamt auch zügig umgesetzt. Zudem haben wir die Landkreise gebeten, ihre Ausländerbehörden über den Sachverhalt des vereinfachten Verfahrens zu informieren.“, erklärt die für Migration zuständige Abteilungsleiterin Dr. Annekatrin Preuße. 

Die Tierärztekammer und der Landesverband der praktizierenden Tierärzte wurden darüber informiert, dass, falls Geflüchtete mit ihren Heimtieren bei Tierärzten/Tierärztinnen vorstellig werden, die Tierhalter zunächst an das LVwA verwiesen werden sollen, um die bereits beschriebene Vorgehensweise der ersten Registratur und Festlegung eventueller weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem hat die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt eine Information an alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte gegeben, wonach es diesen ermöglicht werden kann, Tiere von ukrainischen Flüchtlingen kostenfrei behandeln zu dürfen, sofern sie dies möchten.

Link zur Homepage des BMEL für Zusatzinformationen: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html. Hier sind ebenfalls Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine eingestellt (in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch).

Text: Landesverwaltungsamt
Foto: pixabay