Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Die Bundesregierung
will Strom- und Gaskunden besser vor Preisschüben schützen.
Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf
einen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes. Versorger sollen demnach die
Einstellung ihres Betriebs künftig drei Monate im Voraus bei der
Bundesnetzagentur ankündigen - und zeitgleich betroffene Kunden und
Netzbetreiber schriftlich informieren.
Haushaltskunden sollen so die Chance haben, sich rechtzeitig
einen neuen Anbieter zu suchen. Versorger, die gegen die Auflage verstoßen, sollen
hohe Bußgelder zahlen. In der Energiekrise waren die Einkaufspreise an den
Strombörsen drastisch gestiegen.
Zahlreiche Stromversorger, vor allem Billiganbieter, gingen
in der Folge pleite und konnten Hunderttausende Verbraucher teils über Nacht
nicht mehr bedienen. Die Betroffenen wurden automatisch von ihren örtlichen
Grundversorgern weiter mit Elektrizität beliefert. Einige berechneten den
Neuzugängen Wucherpreise.
Laut dem neuen Gesetzentwurf sind solche erhöhten Tarife
künftig nur noch für drei Monate zulässig. Danach müssen Neu- und
Bestandskunden gleichbehandelt werden. Und auch in den ersten drei Monaten
sollen die Preise nach oben begrenzt sein.
Wie stark, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.
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