Pläne im Koalitionsvertrag verschärfen das Problem für Unternehmen
München (ots). Der
Bundesverband Deutscher Mittelstand begrüßt
die guten Ansätze in der Pflegepolitik der neuen Bundesregierung. Leider ist es
nicht der erhoffte große Schritt zur Gleichstellung von ambulanter und
stationärer Pflege geworden.
Insbesondere die Unterstützung
der professionellen häuslichen Pflege durch Pflegedienste bzw. Anbieter von
Betreuungs- und Entlastungsleistungen fehlt, denn immerhin werden mehr als 80 %
der Menschen mit Pflegebedarf bereits ambulant versorgt, der überwiegende Teil davon ausschließlich durch Familie, Freunde und
Bekannte. Außerdem werden Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag im
Gegensatz zum Pflegegeld nicht erhöht oder dynamisiert. Gleichzeitig sollen
Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze auch mit Lohnersatzleistungen erweitert
werden.
Karsten Junghans, Vorsitzender des Pflege-Arbeitskreises des
Bundesverbandes Deutscher Mittelstand dazu: "Diese Pläne können
Unternehmen vor große Probleme stellen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen
müssen sich darauf einstellen, dass Arbeitskräfte häufiger und
länger durch die Übernahme häuslicher Pflege naher Angehörige ausfallen. Die
Pläne im Koalitionsvertrag werden zu einer weiteren Verlagerung der ambulanten
Pflege in den familiären Bereich führen. Wir erleben bereits heute, dass Pflegegeld
und Leistungen aus der Verhinderungspflege Begehrlichkeiten wecken. Mehr als
die Hälfte aller Pflegebedürftigen verzichtet bereits auf
professionelle Dienste und nutzt die Pflegegeldzahlung. Die Folge sind
vermehrte Arbeitszeitreduzierungen oder kompletter Ausstieg aus dem Beruf bei
gleichzeitigem Verzicht auf professionelle Unterstützung
durch Pflege- oder Betreuungsdienste. Der bereits jetzt vorhandene
Fachkräftemangel im Mittelstand wird dadurch weiter verschärft."
Wir fordern daher eine Erweiterung und Entbürokratisierung der Leistungen professioneller, ambulanter
Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsdienstleister.
Die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag müssen ebenfalls dynamisiert werden.
Die Möglichkeit Sachleistungen auch für Betreuungs-
und Entlastungsdienste zu nutzen (§45a Absatz 4 SGB XI) sollte von 40% auf
100% erhöht werden.
Die Zulassung von Angeboten zu niedrigschwelligen Betreuungs-
und Entlastungsleistungen sollten bundeseinheitlich geregelt werden. Um eine
flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sollte vor allem
privatwirtschaftlichen Unternehmen ein einfacherer und unbürokratischer Zugang ermöglicht werden. Derzeit landesrechtlich
vorhandene bzw. geplante Preisobergrenzen müssen
dabei aufgehoben werden.
"Nur ein ausreichendes Angebot professioneller
Dienstleister kann die notwendige Vereinbarkeit von Berufstätigkeit mit der
Pflege naher Angehöriger sicherstellen", so Karsten Junghans.
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe
und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen,
Freiberufler und Selbständige in Deutschland.
Text / Foto: Bundesverband Deutscher Mittelstand e.V. - BM Wir
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