11. Januar 2022. Der Verband reagiert auf neue Daten zur
Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Energiekosten.
Angesichts der weiter anziehenden Inflation begrüßt der Paritätische
Gesamtverband die von der Bundesregierung angekündigte Entlastung für Beziehende von Wohngeld. Zugleich fordert er
einen weiteren Inflationsausgleich auch für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung.
Der Verband reagiert damit auch auf heute vom Statistischen Bundesamt
vorgelegte Daten zur Belastung einkommensschwacher Haushalte durch
Energiekosten.
“Mit 100
Euro mehr sofort muss jetzt schnell und unbürokratisch
auch denjenigen geholfen werden, die mit den Regelsätzen in Hartz IV oder der
Altersgrundsicherung ohnehin kaum über
den Monat kommen und jetzt akut mit Kaufkraftverlusten zu kämpfen haben,” so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbands. Der Verband weist darauf hin, dass Beziehende von
Grundsicherungsleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und damit erneut
durch’s Raster fielen. Gleichwohl
stiegen nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Preise für Strom und Lebensmittel außergewöhnlich stark
an.
Die zum 1.1.2022 erfolgte Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes
um 0,7 Prozent falle viel zu niedrig aus und komme angesichts der aktuellen
Preisentwicklung sogar einer Kürzung
der Kaufkraft gleich, mahnt der Verband. Insbesondere die steigenden
Strompreise bereiteten Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung
angewiesen sind, Sorgen. Das Verbraucherportal Check 24 berichtete jüngst von durchschnittlichen
Stromkosten von 50 Euro im Monat in der Grundversorgung und damit von
Strompreisen, die 30 Prozent über
dem dafür vorgesehen Anteil im
Hartz-IV-Regelsatz liegen.
“Es ist an
der Zeit, darauf aufmerksam zu machen, dass zuletzt 230.000 Haushalte von
Stromsperren betroffen waren, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten.
Dies darf sich auf keinen Fall wiederholen,”
mahnt Ulrich Schneider.
Unabhängig von den aktuellen Preissteigerungen kritisieren
Sozial- und Wohlfahrtsverbände seit langem scharf, dass die Regelsätze für Leistungen in der
Grundsicherung nicht bedarfsdeckend sind und fordern eine deutliche Erhöhung.
Der Paritätische Gesamtverband kündigt
an, in Kürze eigene aktuelle
Berechnung für einen
Regelsatz vorzulegen, der das Existenzminimum für Grundsicherungsbeziehende sicherstellt.
Die Inflationsrate lag zuletzt im Dezember bei 5,3 Prozent.
Die heute vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Energiekosten
in privaten Haushalten zeigen, dass steigende Energiepreise
Geringverdiener*innen mit besonderer Wucht treffen: Je niedriger das
Haushaltsnettoeinkommen desto höher der Anteil der Ausgaben für Wohnenergie an den privaten Konsumausgaben. Mit
9,5 % war dieser in der niedrigsten Einkommensklasse mehr als doppelt so hoch
wie bei den Haushalten der höchsten Einkommensklasse.
Text / Foto: Der Paritätische Gesamtverband / pixabay