Hallo,
haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie
Sie medizinisch behandelt werden, falls Sie schwer erkranken? Aus meiner
Erfahrung mit unseren Spenderinnen und Spendern weiß ich, dass viele Menschen
genaue Vorstellungen haben, was sie möchten und was nicht. Doch sie scheuen
sich, entsprechend rechtlich vorzusorgen und eine Patientenverfügung aufzusetzen. Ich kann das gut verstehen, denn wer
beschäftigt sich schon gerne mit Krankheiten, wenn es nicht sein muss?
Deshalb hat mich auch die Geschichte von
Brigitte beeindruckt, die ich Ihnen heute erzählen möchte. Sie brach bei der
Gartenarbeit plötzlich zusammen, obwohl sie bis dahin körperlich und geistig
fit war. Was dann passiert ist und wie Brigitte für
solche Fälle vorgesorgt hat, können Sie auf unserer Website lesen.
Brigitte (71) lebt seit dem Tod ihres
Mannes allein. Sie ist körperlich und geistig fit und lebt selbständig in ihrem
Haus mit Garten. Zu ihrer Tochter Sabine (49) hat sie ein sehr gutes
Verhältnis. Bei der Gartenarbeit bricht sie plötzlich zusammen. Mit einem
leichten Schlaganfall wird sie ins Krankenhaus eingeliefert und temporär in ein
künstliches Koma versetzt. Zum Glück
hatte sich Brigitte schon frühzeitig darüber
Gedanken gemacht, dass ein Unfall oder eine schwere Krankheit sie in eine
Situation bringen kann, in der sie plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Deshalb hat sie eine Vorsorgevollmacht und
eine Patientenverfügung aufgesetzt. In der Vorsorgevollmacht hatte sie ihre Tochter
als gesetzliche Vertreterin eingesetzt. So konnte Sabine alles Nötige regeln,
bis Brigitte wieder gesund war. Durch die Patientenverfügung
hat sie sichergestellt, dass Ärzte und Pflegepersonal sie in ihrem Sinne
medizinisch behandeln.
Susanne Schuran, unsere Ansprechpartnerin für Erbschaften und Stiftungen, weiß aus vielen Gesprächen mit
Spenderinnen und Spendern, wie wichtig es ist, sich frühzeitig
mit dem Thema Rechtliche Vorsorge zu beschäftigen: „Ich
freue mich, dass immer mehr Menschen wie Brigitte in guten Zeiten diese
wichtigen Themen für sich regeln - auch wenn es vielen aus verständlichen Gründen nicht leicht fällt. Wichtig ist, das Thema nicht auf die
lange Bank zu schieben. Nehmen Sie sich für das
neue Jahr vor, sich um Ihre Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kümmern.
Wir schicken Ihnen gerne unsere kostenlosen Infoblätter zur Rechtlichen
Vorsorge zu.“
Bestellen Sie dort außerdem direkt Ihr
kostenloses Infoset!
Text / Foto: Alzheimer Forschung Initiative
e.V. (AFI)