Wer keine Reise plant, sollte auf
Rückzahlung bestehen.
Viele Reisende, die vor Ausbruch der
Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hatten, haben nach Stornierung der
Reise anstelle der sofortigen Erstattung einen Gutschein vom Veranstalter
erhalten. Diese Gutscheine wurden staatlich abgesichert, damit im Falle einer
Pleite des Reiseunternehmens kein Kunde am Ende mit leeren Händen dasteht.
Da der Gutschein zum Jahresende ausläuft,
bieten einige Reiseunternehmen nun eine Verlängerung des Gutscheins über 2021
hinaus an.
Hier ist Vorsicht geboten: Reisende sollten
sich in solchen Fällen genau überlegen, ob sie eine Verlängerung des Gutscheins
annehmen wollen oder eher auf eine Rückzahlung bestehen, die eigentlich
innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf vorgeschrieben ist. Reisekunden, die aktuell
keine Verwendung für ihren Gutschein haben, sollten laut ADAC aktiv auf eine
zügige Rückzahlung der Kosten bestehen. Bei einer Verlängerung des Gutscheins
entfällt die staatliche Absicherung gegen eine Insolvenz des Veranstalters.
Weitere Informationen rund ums Reiserecht gibt
es unter adac.de.
Text / Foto: ADAC
e.V. / pixabay