header-placeholder


image header
image
Geld Euro pixabay

Magdeburg-News: 66 Millionen Euro zusätzlich für die Gemeinden Sachsen-Anhalts

Freitag, 17. Dezember 2021

Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 eine Änderung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Sachsen-Anhalt (GewStAusgleichsG LSA) beschlossen. Danach werden den Gemeinden ihre coronabedingten voraussichtlichen Steuerausfälle im Jahr 2021 in Höhe von 66 Millionen Euro pauschal ausgeglichen. Das Land kommt damit den entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag nach.
 
Die Gemeinden werden dieses Geld bereits am Montag (20. Dezember 2021) auf ihrem Konto haben. Diese schnelle Umsetzung ist möglich, weil der Finanzausschuss des Landtags Vorgriffszahlungen vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zugestimmt hat. Damit können den Gemeinden ihre Steuerausfälle noch in dem Jahr ausgeglichen werden, in dem sie entstanden sind.
 
Finanzminister Michael Richter: „Wie schon im letzten Jahr, hilft das Land den Gemeinden auch in diesem Jahr, indem es ihre coronabedingten Steuerausfälle pauschal ausgleicht. Zwar fallen die Steuerausfälle voraussichtlich nicht mehr ganz so hoch aus wie noch im Sommer befürchtet, durch die zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden aber auch coronabedingte Mehrausgaben mit abdecken. Bereits im Januar 2022 werden die nächsten Zahlungen erfolgen. Zusätzlich zur Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz werden den Kommunen 45 Millionen Euro als Kommunalpauschale zur Verfügung gestellt, um den pandemiebedingten Baukostensteigerungen begegnen zu können. Dies alles zeigt: Das Land lässt seine Kommunen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen.“
 

Hintergrund: Das geänderte Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zwei pauschale Ausgleichszuweisungen vor:
 
1. Gewerbesteuerausgleichszuweisungen in Höhe von 33 Millionen Euro 

(§ 1a GewStAusgleichsG LSA):
Diese Zuweisungen erhalten diejenigen Gemeinden, deren Ist-Aufkommen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2020 den Durchschnitt des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer in den Jahren 2017 bis 2019 unterschritten hat. Der Anteil der Gewerbesteuerausgleichszuweisung für die jeweilige Gemeinde entspricht dem Anteil ihrer Unterschreitung des Gewerbesteueraufkommens im Verhältnis zur Gesamtsumme der Unterschreitungen aller betroffenen Gemeinden. Diese Zuweisungen erhalten 116 (von 218) Gemeinden.
 
2. Zuweisungen zum Ausgleich von weiteren Steuerausfällen in Höhe von 33 Millionen Euro (§ 1b GewStAusgleichsG LSA):

Die Zuweisungen verteilen sich an alle 218 Gemeinden nach dem Schlüssel zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf
die Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
 
Von beiden Zuweisungen profitieren auch die Landkreise über die Kreisumlage, da die Zuweisungen bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl gemäß § 14 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt werden.“

Text: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay