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Politik-News: LINKE will u. a. Rettungsschirm für die Schulen in Sachsen-Anhalt

Dienstag, 14. Dezember 2021

 
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 14., 15. und 16. Dezember ein:

 
Aktuelle Debatte: Gelobt, beklatscht, aber schlecht bezahlt – Pflegenotstand auch in Sachsen-Anhalt immer akuter (Drs. 8/482)

Seit Jahren sind die schlechten Arbeitsbedingungen und die unzureichende Bezahlung im Gesundheitswesen, vor allem beim Pflegepersonal, Thema. Getan hat sich nichts. Das Pflegepersonal wird weiter auf Verschleiß gefahren. Deutschlandweit haben tausende Pflegekräfte ihrem Beruf den Rücken gekehrt, weitere folgen. Auch in Sachsen-Anhalt ist ein Rückgang von Pflegekräften in den Krankenhäusern zu verzeichnen, was mit einem massiven Abbau von ITS-Betten einherging. Ein radikales Umdenken in der Politik ist notwendig. Wir brauchen ein Gesundheitssystem, welches sich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert, statt Gewinne zu erwirtschaften. Das Personal braucht schnellstmöglich höhere Löhne, um einen Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern.
 
Antrag: Beschäftigte der landeseigenen Kliniken in Sachsen-Anhalt nicht benachteiligen (Drs. 8/464)

Die landeseigenen Kliniken und die Universitätsklinika sind nicht an den TV-L gebunden. Demzufolge profitieren die Beschäftigten in diesen Kliniken nicht automatisch vom kürzlich geschlossenen Tarifabschluss. Hier besteht die Gefahr, dass sich der Fachkräftemangel verschärft. Der im letzten Jahr zu hörende Applaus kann nicht der einzige Dank an die Beschäftigten sein. Hier muss, wenn die Arbeitsbedingungen nicht in aller Kürze verbessert werden, wenigstens eine finanzielle Anerkennung erfolgen. Darüber hinaus müssen Beschäftigte von Subunternehmen vom Corona-Bonus profitieren, die Leistungen erbringen, ohne die der Krankenhausbetrieb nicht möglich ist (Reinigungskräfte, Beschäftigte in Krankenhausküchen etc.).
 
Antrag: Rettungsschirm für die Schulen in Sachsen-Anhalt! (Drs. 8/435)

Die Unterrichtsversorgung an den Schulen sinkt weiter. Vor allem in der 6. Wahlperiode bis 2016 wurde massiv Personal in den Schulen abgebaut. Dieser Personalabbau war in der 7. Wahlperiode nicht aufzuhalten. Dem sinkenden Personalbestand steht eine steigende Zahl von Schülern gegenüber, die sich an den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 2009/2010 um ca. 17.000 erhöht hat und weiter steigt. Mindestens für die Zeit bis 2030 muss mit einem sich weiter verschärfenden Lehrkräftemangel gerechnet werden. Hierbei verstärkt sich das Gefälle zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie zwischen dem Süden des Landes im Umfeld der Stadt Halle und den Regionen insbesondere im Norden. Die schlechteste Unterrichtsversorgung gab es an den Förderschulen (92,5 Prozent).
 
Um dem Absinken des schulischen Angebotes entgegenzuwirken, müssen die vorhandenen Lehrkräfte bedarfsgerechter abgeordnet werden. Wo dies nicht ausreicht, muss pädagogisches Personal gewonnen und ein Ausbau der ganztagsspezifischen Angebote finanziert werden. Die Lehramtsausbildung muss auf das erforderliche Niveau angehoben werden. Mit den bestehenden Kapazitäten werden auf längere Sicht vor allem im Lehramt für Sekundarschulen in vielen Fächern nur etwa die Hälfte und teilweise nur ein Drittel oder nur ein Viertel des Lehrkräftenachwuchses ausgebildet. Deshalb müssen mit den beiden Universitäten umgehend neue Zielvereinbarungen abgeschlossen werden mit dem Ziel, jeweils 200 Studienplätze zusätzlich zum kommenden Wintersemester 2022 anzubieten. Die Ausbildung in dem als unattraktiv wahrgenommenen Lehramt für Sekundarschulen kann in der Konkurrenz zum Lehramt an Gymnasien nicht bestehen. Die Kapazitäten an der Martin-Luther-Universität sind deshalb auf ein gemeinsames „Lehramt für Gymnasien und Schulen der Sekundarstufe I“ zu konzentrieren.
 
Antrag: Fortführung der Schulsozialarbeit in allen Regionen sichern! (Drs. 8/461)

Der Übergang des ESF-geförderten Programms „Schulerfolg sichern“ in die neue EU-Förderperiode ist durch Änderungen in den Rahmenbedingungen, insbesondere für die Landkreise und die kreisfreien Städte gekennzeichnet. Dazu zählt vor allem die Beteiligung mit 20 Prozent an den Kosten der Maßnahmen und die eigene Zuständigkeit für die Fortführung der Netzwerkstellen. Hier muss die Qualität der bisherigen Arbeit und die Verfügbarkeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der neuen Förderperiode gesichert werden, um erreichte Effekte nicht zu gefährden. Deshalb muss gewährleistet werden, dass die Netzwerkstellen mit ihrem Erfahrungswissen auch beim Übergang in die kommunale Verantwortung fortbestehen. Das Land muss durch einen finanziellen Ausgleich dafür sorgen, dass der Umfang der Schulsozialarbeit nicht davon abhängt, ob es sich um finanzschwache oder finanzstarke Kommunen handelt.
 
Antrag: Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (Drs. 8/416)

Die AfD, allen voran Hans-Thomas Tillschneider, hat die Verfassung seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit vehement mit Füßen getreten. Seine den Nationalsozialismus verherrlichenden Aussagen im Parlament und die Nähe zum rechtsextremen Institut für Staatstheorie machen ihn als Ausschussvorsitzenden untragbar. Aufgrund dessen sehen die unterzeichnenden Abgeordneten keine Vertrauensbasis für eine Zusammenarbeit mit Tillschneider als Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz.

Text: DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay