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Versicherung Haus pixabay

Versicherungstipp – Was beim Auszug aus dem Elternhaus zu beachten ist

Sonntag, 12. Dezember 2021

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verlassen Kinder im Durchschnitt mit 23,8 Jahren das Elternhaus in Deutschland. Kaum ist der erste Mietvertrag unterschrieben, geht es auch schon an die Planung: Was wird aus dem Kinderzimmer alles mitgenommen, welche neuen Möbel und Haushaltsgeräte müssen noch angeschafft werden? Was oftmals in Vergessenheit gerät, ist, dass mit Bezug der eigenen Wohnung der Hausratversicherungsschutz über die Eltern nicht mehr greift, erklärt die uniVersa Versicherung. Am Markt gibt es zwar vereinzelt Angebote, die noch für eine kurze Übergangszeit von ein paar Monaten Schutz bieten, der Normalfall ist das allerdings nicht. Deshalb sollte man sich bereits frühzeitig um eine eigene Hausratversicherung kümmern, empfiehlt die uniVersa. Sie leistet bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ebenso bei Überspannungsschäden durch Blitz an Elektrogeräten wie dem Fernseher, Router oder PC. Auf Wunsch kann auch das eigene Fahrrad, weitere Naturgefahren oder eine Glasversicherung eingeschlossen werden. Beim Abschluss sollte man die Leistungen vergleichen und darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Sonst kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder verwehren, wenn beispielsweise vergessen wurde, die Kerze auszumachen oder die Herdplatte auszuschalten, und es dadurch zum Brand kommt.

Text: uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Foto: pixabay