Foto: Familien werden in 2022 stärker
entlastet.
(akz-o) Der Jahreswechsel bringt häufig
neue Gesetze und Regelungen mit sich. „Viele dieser Änderungen werden sich in
unserem Geldbeutel bemerkbar machen“, erklärt Otmar Lang, Chefvolkswirt
Targobank. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Mindestlohn, Arbeitslosengeld II und die
Renten steigen: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 9,60 € auf 9,82 €. Ab
dem 1. Juli müssen mindestens 10,45 € gezahlt werden. Außerdem steigt der
Regelsatz für das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende um drei Euro auf 449 €
an. Und auch Rentner*innen sollen voraussichtlich im nächsten Jahr mehr Geld
erhalten, nämlich 5 % ab Juli 2022.
Familien werden stärker entlastet,
Auszubildende erhalten mehr: Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere
steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter
an. 2022 liegt er bei 9.984 €. Der Höchstbetrag für den Abzug von
Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben, denn dessen Höhe orientiert sich
am steuerlichen Existenzminimum. Das Mindestausbildungsgehalt im ersten
Lehrjahr steigt zum 1. Januar 22 von 550 € auf 585 € an. Auszubildende im
zweiten Ausbildungsjahr erhalten 18 % mehr, im dritten 35 % mehr und im vierten
40 %.
Autoversicherungen: Neueinstufung der
Typklassen: Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
berechnet hat, sind 2022 die Halter*innen von rund elf Millionen Autos in
Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse
betroffen.
Porto: Briefe bei der DP werden teurer: Die
Deutsche Post gab bekannt, dass die verschiedenen Briefprodukte um jeweils fünf
Cent teurer werden. Ein Standardbrief kostet dann 85 Cent, ein Kompaktbrief
einen Euro. Die Portoanhebung begründete die Deutsche Post mit höheren Kosten
bei sinkenden Sendungsmengen.
EEG-Umlage wird deutlich reduziert: 2022
sinkt die EEG-Umlage, die zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erhoben wird, von
6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das ist eine Reduzierung um rund
43 %. „Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für private Verbraucher*innen
und für die Wirtschaft“, erklärt Lang. Eine Senkung des Energiepreises bedeutet
die geringere EEG-Umlage aber wohl nicht. Die EEG-Umlage ist nur ein
Bestandteil des Strompreises.
Vorabpauschale für 2022 entfällt: Die
Vorabpauschale besteuert die Gewinne aus Fondsanlagen, die sonst erst bei der
Veräußerung besteuert wurden. Aufgrund des negativen Basiszinses von -0,45 %
gemäß Bundesbank wird die Vorabpauschale im Jahr 2022 entfallen. Somit führen
die Depotbanken 2022 keine Kapitalertragsteuern gemäß Vorabpauschalen-Regelung
ab. Verbraucher*innen brauchen sich am Ende dieses Jahres bei der Steuererklärung
also keine Gedanken darüber zu machen.
Text / Foto: AkZ / Yakobchuk
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