Berlin (dts
Nachrichtenagentur / MDN) - Eine allgemeine Impfpflicht ist nach Ansicht des
Staats- und Verfassungsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz zweifelsfrei
gedeckt. Eine solche allgemeine Impfpflicht sei durchaus vertretbar - "und
zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen", sagte Battis der
"Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Verfassung sei in diesem Punkt
eindeutig.
"Die Bürger
vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes
gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt." Das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2
festschreibt, habe dahinter zurückzutreten. Geschützt werden müssten etwa
kleine Kinder ebenso wie Menschen, die wegen einer schweren Krankheit oder
Impfunverträglichkeit nicht geimpft werden könnten.
Dies sei inzwischen
gängige Meinung unter führenden Verfassungsrechtlern, da die Corona-Pandemie
solch extreme Ausmaße angenommen habe. Auf die Frage, wann eine solche
Impfpflicht kommen sollte, sagte Battis: "Möglichst schnell. Die
Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu
spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen." Österreich,
wo eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 beschlossen wurde, könnte nach seiner
Ansicht Vorbild sein. Der Jurist sagte, dass es jetzt weniger um die
Rechtsfrage als um die Umsetzung des Rechts gehen müsse. Dafür müsse der Staat
sicherstellen, dass Impfverweigerer in strenge Quarantäne kämen.
Es dürfe zudem nur wenige
Ausnahmen bei der Impfung geben etwa für Menschen mit nachgewiesenen gesundheitlichen
Problemen (Impfunverträglichkeit). "Auch die Gewissensfreiheit - etwa aus
religiösen Gründen - kann man diskutieren, das muss dann aber hart geprüft
werden, etwa wie es bei Wehrdienst-Verweigerern gemacht wurde", sagte
Battis. "Bis dahin gehören diese Menschen unter strikte Quarantäne."
Text / Foto: dts /
pixabay