Foto: Sparda-Bank
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Streit
um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil
für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht
des "Handelsblatts" (Dienstagausgabe) entschieden, dass eine Bank
Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.
Nach Ansicht des Gerichts ist das
Verwahrentgelt bei Girokonten "mit wesentlichen Grundgedanken der
gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren" (Az.
16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf
Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das
Verwahrentgelt zurückzahlen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält.
VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das
Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema
Verwahrentgelte." Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den
Bundesgerichtshof ziehen.
Die betroffene Sparda Bank will gegen die
Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. "Das Urteil
des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche
Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen." In einem ähnlichen Fall gab das
Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht.
Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für
neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat
inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).
Text / Foto: dts Nachrichtenagentur