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Gesundheit-News: Zuzahlungen für Medikamente und Co.: Wann kann ich mich befreien lassen?

19. November 2021

(akz-o) Wenn es nur ab und zu vorkommt, tut es vielen gesetzlich Versicherten nicht weh: Die fünf oder zehn Euro, die sie für ein per Kassenrezept verschriebenes Medikament in der Apotheke draufzahlen müssen. Anders sieht es aus, wenn sie dauerhaft verschiedene Medikamente benötigen.

„Betroffene mit geringem Einkommen müssen keine Angst haben, sich nötige Medikamente nicht leisten zu können“, erklärt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Auf Antrag befreit die Krankenkasse Versicherte für das aktuelle Jahr von weiteren Zuzahlungen, wenn sie an ihre so genannte persönliche Belastungsgrenze stoßen.“ Diese Grenze ist erreicht, wenn Versicherte zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufgewendet haben. Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent.

Gesetzlich Versicherte müssen nicht nur für Medikamente, sondern auch für sonstige Hilfs-, Arznei- und Verbandsmittel oder eine stationäre Krankenhausbehandlung Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro leisten. Diese werden in die persönliche Belastungsgrenze eingerechnet.

Wie stelle ich den Antrag?

Einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse, das dafür notwendige Formular ist bei der jeweiligen Kasse erhältlich. Der Antrag wird zusammen mit Belegen über die bereits geleisteten Zuzahlungen sowie Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse eingereicht. Für chronisch Kranke gilt: Sie müssen dem Antrag einen Nachweis ihres Arztes oder ihrer Ärztin über die Erkrankung beifügen. Bei Bewilligung sind die Versicherten bis zum Jahresende von Zuzahlungen befreit. Im laufenden Jahr bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden zurückerstattet.

„Gesetzlich Versicherte sollten ihre Belege über geleistete Zuzahlungen sorgfältig aufbewahren“, sagt Thorben Krumwiede. „Eine Befreiung lässt sich noch für vier Jahre rückwirkend beantragen.“ Gut zu wissen: Wenn schon am Jahresanfang feststeht, dass sie die Grenze erreichen werden, können sich Versicherte von ihrer Krankenkasse im Voraus von Zuzahlungen befreien lassen. Sie müssen dann die Belege nicht sammeln, sondern überweisen vorab den gesamten Betrag in Höhe der Belastungsgrenze an ihre Krankenkasse. 

Weitere kostenfreie Informationen gibt es bei der UPD unter 0800/011 77 22 sowie auf:  www.patientenberatung.de.


Text / Foto: AkZ / alvarez/gettyimages.com/akz-o