vzbv überprüft die
Einführung des reformierten EU-Energielabels im Online-Handel
Mit dem neuen
EU-Energielabel sollen Verbraucher:innen die Energieeffizienz von
Elektro-Haushaltsgeräten besser einschätzen können.
Seit März 2021 müssen
Händler das neue EU-Energielabel ausweisen.
Der vzbv hat untersucht,
ob die neuen Energiekennzeichnungspflichten im Online-Handel eingehalten
werden.
Die Energieeffizienz von
elektrischen Haushaltsgeräten ist in Zeiten hoher Energiekosten für
Verbraucher:innen besonders wichtig.
Bei der Anschaffung neuer
Geräte bietet das EU-Energielabel eine verlässliche Grundlage für die
Kaufentscheidung. Mit der Reform des Labels zu März 2021 wurden die
Energieeffizienzklassen in vier Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler,
Kühlgeräte und TV-Geräte neuen Standards angepasst. Ob Online-Händler ihren
Verpflichtungen nachkommen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(vzbv) in einem Marktcheck untersucht. In einer Verbraucherbefragung hat der
vzbv außerdem herausgefunden, wie informiert Verbraucher:innen bereits zum
neuen Label sind.
Die umsatzstärksten deutschen
Online-Händler kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht in jedem Fall
nach. Das ist ein eindeutiges Ergebnis des Marktchecks bei der Überprüfung von
145 Produkten in 34 namhaften Online-Shops nach Ablauf der Übergangsfrist. „Die
Umstellung auf die neuen Energielabels verlief im Online-Handel nicht
reibungslos, hier besteht Verbesserungsbedarf. Für Verbraucher:innen ist es
unabdingbar, dass das Energielabel auf den ersten Blick erkennbar ist“,
schlussfolgert Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des
vzbv.
Verbraucher:innen wurden notwendige Informationen zur neuen Energieverbrauchskennzeichnung nicht immer transparent zur Verfügung gestellt. Bei annähernd jedem fünften untersuchten (19 Prozent) Produkt wurde noch das alte Energielabel verwendet und bei 12 Prozent der Geräte fand sich auf den Produktseiten der Händler gar kein Energielabel. Zudem war auf knapp jeder fünften untersuchten Produktseite (19 Prozent) kein Produktdatenblatt zu finden. Mit Blick auf die Untersuchungsergebnisse sieht Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen im vzbv, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden in der Pflicht: „Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften für das neue EU-Energielabel auch umgesetzt werden.“
Auf der Grundlage der
Ergebnisse des Online-Marktchecks hat der vzbv zudem 14 Abmahnungen
ausgesprochen. Gegenstand waren unter anderem die fehlende Angabe des Spektrums
A bis G, nicht vorhandene Produktdatenblätter oder nicht vorhandene
Energiekennzeichnungen.
Sinnvolle Änderungen, die
noch mehr erklärt werden müssen
Auch mehrere Monate nach der
Einführung nehmen Verbraucher:innen das neue Energielabel nicht immer
ausreichend wahr. Eine vom vzbv in Auftrag gegebene repräsentative Befragung
zeigt, dass gut ein Viertel der Internetnutzer:innen beim letzten
Online-Shopping oder der letzten Internetrecherche das neue Energielabel auf
den ersten Blick auf der Webseite eher schlecht (15 Prozent) beziehungsweise
überhaupt nicht (11 Prozent) erkannt haben. Insgesamt hat eine knappe Mehrheit
der Verbraucher:innen (55 Prozent) von der Einführung des neuen EU-Energielabes
entweder nichts gehört (47 Prozent) oder ist sich unsicher (8 Prozent). 44
Prozent haben von dem neu eingeführten Energielabel gehört, unabhängig davon,
ob sie es schon einmal gesehen haben.
Die befragten
Verbraucher:innen nennen als sinnvollste Neuerung der Reform (68 Prozent „sehr
sinnvoll“ oder „eher sinnvoll“) die veränderten Prüf- und Messmethoden, die das
Nutzerverhalten realistischer abbilden sollen. Außerdem nennen hier 63 Prozent
der Verbraucher:innen die neue Skala von A bis G ohne die Effizienzklassen A+,
A++ und A+++ sowie 60 Prozent den abgebildete QR-Code für zusätzliche
Produktinformationen im Internet. Gleichzeitig wünschen sich die
Verbraucher:innen mehr Aufklärung zu den veränderten Prüf- und Messmethoden (44
Prozent) sowie zur neuen Skaleneinteilung der Effizienzklassen (39 Prozent).
„Das ist ein klarer Arbeitsauftrag der Verbraucher:innen. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie muss bei seiner Aufklärungsarbeit für das neue
EU-Energielabel noch einmal nachlegen“, resümiert Engelke.
Text / Grafik: Verbraucherverband
Bundeszentrale - vzbv