So lassen sich Versicherungslücken bei der
Mobilität auf Zeit vermeiden
Foto: Mit Elektrofahrzeugen ist Carsharing
nicht nur praktisch und flexibel, sondern auch noch besonders klimafreundlich
(djd). Bei vielen Fahrzeugen handelt es sich genau genommen um "Standzeuge", die nur alle paar Tage mal bewegt werden. Und je mehr Aufgaben im Homeoffice erledigt werden, desto seltener wird das Auto überhaupt noch benötigt.
Die Folge: Viele verzichten mittlerweile auf ein eigenes Kfz
oder schicken zumindest den Zweitwagen in Rente - und entscheiden sich
stattdessen für Mobilität auf Zeit. Carsharing wird nicht nur in den
Großstädten immer beliebter. Laut Statista waren zu Jahresbeginn 2021
bundesweit bereits 2,87 Millionen Nutzer bei den verschiedenen Anbietern
registriert. Das sind fast 600.000 mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem
Elektroautos sind als Sharing-Fahrzeuge immer stärker gefragt - das Autofahren
auf Zeit und die umweltfreundliche Mobilität mit erneuerbaren Energien passen
gut zusammen. Zudem ist dies eine passende Gelegenheit, ein E-Auto bei geringen
Kosten selbst einmal auszuprobieren.
Ein Jahr lang sorgenfrei Carsharing nutzen
Hinzu kommt ein weiterer Vorteil des
Carsharings: Die Kunden zahlen nur für die Zeit, in der sie das Fahrzeug
tatsächlich benötigen. Die Carsharingdienste werben mit hoher Flexibilität,
einfacher Buchung per Smartphone und bei Elektroautos mit klimafreundlicher
Mobilität, nicht nur in der Stadt. Damit es keine bösen Überraschungen gibt,
sollten die Nutzer allerdings auf mögliche versteckte Kosten achten. Was
passiert zum Beispiel, wenn man einen Unfall verursacht? Die Haftpflichtversicherung,
die für Schäden an anderen Fahrzeugen aufkommt, ist in den Mietgebühren bereits
enthalten. Für Beulen und Lackkratzer am eigenen Gefährt hingegen werden
Selbstbeteiligungen von bis zu 1.500 Euro fällig. Eine Verringerung dieses
Betrags ist häufig gar nicht möglich - und wenn, dann nur zu hohen
Zusatzkosten. Eine Alternative stellen spezielle Versicherungsangebote wie von
Carassure dar. Im Fall der Fälle übernehmen sie die Selbstbeteiligung. Der
Schutz gilt zwölf Monate lang für jede Nutzung. Das lohnt sich noch mehr, wenn
die Verbraucher über das Jahr hinweg bei unterschiedlichen Carsharing-Anbietern
buchen.
Risiken im Schadensfall ausschließen
Der Zusatzschutz übernimmt nicht nur die
Selbstbeteiligung bei eigenverschuldeten Schäden. Zusätzlich sind die Kunden
vor Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bei grober
Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe von 5.000 Euro abgesichert. Unter
www.carassure.de gibt es mehr Informationen zum Angebot, das ebenso für
Mietfahrzeuge oder in verschiedenen Kombipaketen auch für die Nutzung im In-
und Ausland online abschließbar ist. Gemeldet wird ein Schaden erst, wenn die
Rechnung vom Carsharing- oder Mietwagenanbieter über die Selbstbeteiligung
vorliegt.
Text / Foto: djd/www.carassure.de/Getty
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