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Auto-News: Elektroautos - Acht Jahre Garantie sind heute Standard

20. Oktober 2021

ADAC Befragung: Hersteller von Elektroautos versprechen lange Lebensdauer für Antriebsbatterien, Besitzer müssen Regeln beachten

Die defekte Antriebsbatterie eines Elektroautos kann hohe Kosten verursachen. Doch wer kommt dafür auf? Der ADAC hat in einer aktuellen Befragung die Garantieversprechen der Hersteller für die Akkus unter die Lupe genommen. Ergebnis: Alle Hersteller geben trotz Unterschieden beim Kleingedruckten langjährige Versprechen auf die Lebensdauer.

Standard sind meist acht Jahre oder 160 000 km Laufleistung. Abweichungen nach unten gibt es nur bei Kleinfahrzeugen mit entsprechend schwächeren Batterien, der Spitzenreiter verspricht erstaunliche zehn Jahre und eine Million Kilometer.

Ein natürlicher Verschleiß der Batterien ist technisch bedingt und lässt sich nicht verhindern. Deshalb werden die Garantieversprechen auf einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität von meist 70 Prozent innerhalb des Garantiezeitraumes (acht Jahre) gegeben. Sinkt die Kapazität darunter ab, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. In einem solchen Fall können Batterien aller Hersteller laut ADAC Abfrage durch den Ersatz einzelner Module wieder in einen alltagstauglichen Zustand versetzt werden. Ein kostspieliger, kompletter Austausch ist in den meisten Fällen nicht nötig, was vor allem Elektroautobesitzer mit abgelaufener Garantiezeit beruhigen wird.

Für den Kunden ist zu beachten, dass die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen festgelegten Benutzerregeln und Garantieausschlussgründe eingehalten werden. Kritische Zustände, verursacht durch unsachgemäße Behandlung wie zum Beispiel Tiefentladungen, können im Batteriemanagement gespeichert und später ausgelesen werden. Bei einigen Herstellern kann das laut aktueller Abfrage zum Garantieausschluss führen. Deshalb haben die ADAC Experten folgende Empfehlungen:

Fahrzeug unbedingt nach Herstellervorschrift und Intervall warten lassen

Rückrufe und Serviceaktionen bzw. Kundendienstmaßnahmen zur Batterie immer durchführen

Vorschriften zum Betrieb, Behandlung und zur Pflege nach Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen einhalten. Hinweise für längere Standzeiten beachten

Bei der Prüfung eines Garantiefalls vorab Kosten klären

Garantieansprüche unverzüglich geltend machen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der adac.de


Text / Foto: ADAC / © Shutterstock/guteksk7