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ver.di sagt private Banken-Tarifrunde ab: Arbeitgeber versuchen Reallohnverlust durchzusetzen!

Montag, den 11. Oktober 2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die für den 13. Oktober 2021 vorgesehene Tarifrunde mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV) abgesagt. „Es gab von der Arbeitgeberseite keinerlei Signale, dass sie ihr bisheriges Angebot nachbessern wollen. Was sie beim letzten Mal auf den Tisch gelegt haben, ist nichts Anderes als Reallohnverlust für die nächsten 3 Jahre. Das ist für uns inakzeptabel“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck (Foto).

„ Angesichts der seit Monaten steigenden Inflationsrate – sie lag im September 2021 bei 4,1 Prozent – sei das 'Angebot' der Arbeitgeberseite völlig zu Recht von der Tarifkommission als nicht verhandlungsfähig abgelehnt worden. Auch wenn sich die Inflation nach Experteneinschätzung wieder beruhigen soll, macht die vierte Verhandlungsrunde ohne neues Signal der Arbeitgeber keinen Sinn“, so Duscheck. Die Arbeitgeber forderten von den Beschäftigten faktisch, „dass sie auf Einkommen verzichten“, sagte der Gewerkschafter. Gleichzeitig forderten sie in den Bankinstituten durch weiteren Abbau von Arbeitsplätzen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig für die bisherigen Kolleginnen und Kollegen mitarbeiteten. „Dagegen setzen wir uns mit den Beschäftigten zur Wehr – die Zeichen stehen jetzt auf Streik“, so Duscheck.

ver.di fordert für die rund 140.000 Beschäftigten in privaten Banken eine Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und eine soziale Komponente über 150 Euro sowie ein Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und eine Regelung zur mobilen Arbeit. Die Gewerkschaft fordert, dass die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben sollen, bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Dafür sollen sie einen Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Außerdem fordert ver.di eine Modernisierung der Freistellungsregelung. Diese soll für die Geburt des eigenen Kindes nicht länger nur an den Status der Ehe gekoppelt sein, sondern muss auch für alle anderen Partnerschafts- und Familienbeziehungen gelten.

Die privaten Banken verhandeln seit 1972 erstmals getrennt von den öffentlichen Banken.