Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Wie es in der Unterrichtung heißt, kommt das iff als Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Kreditvergabepraxis, die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufbaut, den Zweck erfüllt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor einem überfordernden Immobilienkredit und einer damit verbundenen Überschuldung zu schützen. Inwiefern sich die Anpassungen in der Praxis auf die Beratungsfälle in den Schuldnerberatungen ausgewirkt haben, habe sich laut iff allerdings bedingt durch den zu kurzen Evaluationszeitraum nicht ermittelt werden können. Nach Einschätzung des Auftragnehmers zeichne sich jedenfalls auch insoweit eine positive Tendenz ab. Das Gutachten zeige weiter auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Seniorinnen und Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist. Diese Erschwernis sei jedoch durch die ImmoKWPLV grundsätzlich behoben worden, so dass es sich nur um einen kurzfristigen Effekt gehandelt habe.
Weiter zeige das Gutachten auf, dass zwar teilweise in der Praxis bei Anwendung der neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung noch in wenigen Punkten Unsicherheiten gesehen werden. Das Institut habe daher einen möglichen Handlungsbedarf geprüft. Für sämtliche Fragestellungen sei es dabei zum Ergebnis gekommen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Berlin: (hib/HAU) Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2019 informiert die Bundesregierung im Verkehrsinvestitionsbericht 2019, der als Unterrichtung vorliegt (19/32585). Danach wurden im Geschäftsjahr 2019 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 6,35 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht schreibt, stehen im Fünfjahreszeitraum 2015 bis 2019 mindestens rund 28 Milliarden Euro für das Bestandsnetz der Bundesschienenwege zur Verfügung. Der Einsatz dieser Mittel für Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen diene dem Erhalt der Verfügbarkeit und der Modernisierung des Streckennetzes inklusive der Verkehrsstationen und der Energieversorgungsanlagen der Eisenbahninfrastrukturunterneh
Mit Blick auf die Bundesfernstraßen schreibt die Regierung, im Jahr 2019 seien 111,4 Kilometer Autobahnen neu gebaut und 90,1 Kilometer auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert worden. 98,2 Kilometer Bundesstraßen seien aus- oder neugebaut worden. 14 Ortsumgehungen mit einer Länge von insgesamt 63,6 Kilometer seien vollständig fertiggestellt worden. 65 Ortsumgehungen mit einer Gesamtlänge von 256,9 Kilometern hätten sich Ende 2019 im Bau befunden. Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen - ohne die Erhaltungsanteile im Zusammenhang mit Um- und Ausbau - seien im Berichtsjahr 2019 insgesamt 4,47 Milliarden Euro ausgegeben worden. Davon entfielen der Vorlage zufolge 3,17 Milliarden Euro auf die Bundesautobahnen und 1,29 Milliarden Euro auf die Bundesfernstraßen.
Für den Radwegebau an Bundesstraßen - einschließlich der Erhaltung von Radwegen - seien im Berichtsjahr 85,1 Millionen Euro ausgegeben worden, schreibt die Bundesregierung. Rund 159 Kilometer Radwege an Bundesstraßen seien fertiggestellt worden.
Die Gesamtausgaben für Investitionen in die Bundeswasserstraßen hätten 1,02 Milliarden Euro betragen, heißt es in dem Bericht weiter. Davon seien in die Erhaltung und den Ersatz der verkehrlichen Infrastruktur knapp 700 Millionen Euro und für Aus- und Neubaumaßnahmen 233 Millionen Euro investiert worden.
Berlin: (hib/STO) Ende Juni 2021 sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 43.751 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen. Zugleich waren im AZR 752.437 Personen mit Flüchtlingsschutz erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32056) schreibt. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2021 zudem 250.105 Personen mit subsidiärem Schutz erfasst. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (Abschiebungsverbote) waren den Angaben zufolge zur Jahresmitte 127.261 Menschen erfasst und mit einer Duldung 242.656 Menschen.
Berlin: (hib/HAU) Die Digitale Automatische Kupplung (DAK) ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, „um den Schienengüterverkehr zu digitalisieren sowie effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen“. Mit der DAK würden neben dem automatischen Kuppeln erstmals die Voraussetzungen für eine durchgehende Energieversorgung und eine sichere Datenkommunikation entlang des gesamten Güterzuges geschaffen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32359) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32071). Durch die DAK werde - als zentralem Element zur Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs - die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene besonders gefördert. Dies gelte vor allem für den mit vielfältigen Zugbildungsprozessen verbundenen Einzelwagenverkehr, der im starken Wettbewerb zum Straßengüterverkehr steht.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist aufgrund der EU-weiten Vernetzung des Schienengüterverkehrs eine Umrüstung „nur im gesamteuropäischen Kontext sinnvoll“. In dem Gutachten „Erstellung eines Konzeptes für die EU-weite Migration eines Digitalen Automatischen Kupplungssystems (DAK) für den Schienengüterverkehr“ werde davon ausgegangen, dass die EU-weite Migration einer DAK bis 2030 abgeschlossen werden kann. Dafür müsse bis zum Jahr 2023 ein DAK-Typ ausgewählt und die technische sowie betriebliche Funktionalität nachgewiesen sein.
Pilotverkehre im Realbetrieb sollen laut Regierung ab dem Jahr 2023 durchgeführt werden. Die Entscheidung für einen Umrüstungszeitplan werde auf europäischer Ebene im Rahmen von Shift2Rail getroffen. Die Bundesregierung geht der Vorlage zufolge zurzeit von Gesamtkosten für die europaweite Migration der DAK von 6,4 bis 8,6 Milliarden Euro aus.
Berlin: (hib/HAU) Ziel der Deutschen Normungsroadmap KI (NRM KI) ist es laut Bundesregierung, frühzeitig einen Handlungsrahmen für Normung und Standardisierung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu beschreiben, „der die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Lösungen und Produkte im Bereich der KI stärkt und dazu beiträgt, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die Technologie zu schaffen“. Auf Grundlage der NRM KI sollen entsprechende Arbeiten in der Normung und Standardisierung auf nationaler, aber vor allem auf europäischer und internationaler Ebene angestoßen werden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32369) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32100). Dadurch könne die deutsche Position in der internationalen KI-Landschaft erheblich gestärkt werden, „wovon insbesondere der deutsche Mittelstand und die wachsende Startup-Szene in Deutschland profitieren können“, schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Januar 2020 bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Dazu hat die Fraktion eine Kleine Anfrage (19/32603) vorgelegt.
Berlin: (hib/HAU) „Kontrolle und Reduzierung von Methanemissionen im nationalen und EU-Rahmen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32614). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Emissionen von Methan in Deutschland und der EU von 2000 bis 2020 waren. Gefragt wird auch, welche Maßnahmen die Bundesregierung unternimmt, „um bei Infrastrukturen in Deutschland Methanschlupf festzustellen und zu reduzieren“.