header-placeholder


image header
image
5002559.jpgbundestag neu

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. Oktober 2021

  1. Export von Müll nach Polen und Tschechien
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  2. Neue Vorgaben für Schornsteine von Kaminöfen
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  3. Corona-Risiken auch bei geimpften Menschen
    Gesundheit/Antwort
  4. Corona-Informationen in verschiedenen Sprachen
    Gesundheit/Antwort
  5. Keine Korrekturbitten des BMEL im Dezember 2019
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  6. Querdenken-Bewegung in Gänze ist kein BfV-Beobachtungsobjekt
    Inneres und Heimat/Antwort
  7. Gefährdung ausländischer Menschenrechtsverteidiger
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Export von Müll nach Polen und Tschechien

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen darüber vor, wie viele Fälle von illegalem Müllexport von Deutschland nach Polen und Tschechien es im Jahr 2020 gegeben hat. Dies geht aus der Antwort (19/32574) auf eine Kleine Anfrage (19/32426) der Fraktion Die Linke hervor. Für den Vollzug des Abfallrechts seien in Deutschland die Länder zuständig, erklärt die Bundesregierung.

Grundsätzlich setze sich die Bundesregierung weiterhin dafür ein, dass die internationalen Regularien für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen weiterentwickelt würden, heißt es in der Antwort weiter. Ziel müsse sein, weltweit eine hochwertige Entsorgung zu erreichen und illegale Praktiken soweit möglich zu verhindern. Die Bundesregierung unterstütze auch das Ziel der Europäischen Kommission, den Export von Abfällen in Drittstaaten zu beschränken, in denen die Abfälle nicht umweltgerecht behandelt würden.



02. Neue Vorgaben für Schornsteine von Kaminöfen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Zu der am 17. September 2021 vom Bundesrat beschlossenen Ersten Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (19/32566) auf eine Kleine Anfrage (19/32382) der FDP-Fraktion. Demnach soll zukünftig bei neu zu errichtenden Festbrennstofffeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt der Schornstein so ausgeführt werden, dass die Mündung aus der sogenannten Rezirkulationszone herausragt, also aus dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können. Auf diese Weise sollen laut der Bundesregierung der ungestörte Abtransport der Abgase gewährleistet und die Belastung der Außenluft mit Schadstoffen verringert werden.

Die Änderung gelte ausschließlich für neu zu errichtende Anlagen, betont die Bundesregierung. Der Austausch oder die Nachrüstung von bestehenden Feuerungsanlagen wie etwa Kaminöfen sei von der Neuregelung nicht erfasst. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es in Deutschland etwa elf Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen.



03. Corona-Risiken auch bei geimpften Menschen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach Angaben der Bundesregierung muss davon ausgegangen werden, dass einige gegen das Coronavirus geimpfte Menschen nach Kontakt mit Sars-Cov-2 positiv getestet werden und möglicherweise auch ansteckend sind. Dieses Risiko könne durch Infektionsschutz, also Abstands- und Hygieneregeln sowie Maske tragen, reduziert werden, heißt es in der Antwort (19/32552) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32196) der AfD-Fraktion.

Es sei daher weiterhin allen empfohlen, vor allem in Innenräumen die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und sich bei bestimmten Tätigkeiten, die den Kontakt zu vulnerablen Gruppen beinhalten, testen zu lassen oder selbst zu testen.

Wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte Coronainfektion mit Symptomatik festgestellt werde, gelte dies als Impfdurchbruch, heißt es in der Antwort weiter. Diese Fälle flössen in die Statistiken ein und würden wöchentlich vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Impfdurchbrüche unterlägen damit einem guten Monitoring.



04. Corona-Informationen in verschiedenen Sprachen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Informationen über die Corona-Schutzimpfung werden nach Angaben der Bundesregierung in zahlreichen Sprachen produziert und gezielt in sozialen Netzwerken verbreitet. Das gelte auch für das regelmäßige Format „Faktenlage“. Darin würden Falschinformationen rund um das Thema Corona und die Schutzimpfung aufgegriffen und entkräftet, heißt es in der Antwort (19/32553) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32320) der Grünen-Fraktion.

Bei der Herstellung werde die Bundesregierung von migrantischen Multiplikatoren beraten und unterstützt, um eine möglichst zielgruppengerechte Kommunikation zu ermöglichen.



05. Keine Korrekturbitten des BMEL im Dezember 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Dezember 2019 keine Bitte um Korrekturen von Berichterstattung an Medien gerichtet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32494) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32431) hervor. In ihrer Anfrage hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob und aus welchem Anlass um Korrekturen in der medialen Berichterstattung ersucht wurde.



06. Querdenken-Bewegung in Gänze ist kein BfV-Beobachtungsobjekt

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die sogenannte „Querdenken-Bewegung“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32072). Wie die Bundesregierung darin ausführt, weist die gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gerichtete Protestszene einen hohen Grad an ideologischer Heterogenität auf. Die Querdenken-Bewegung mit ihren diversen regionalen Gruppen, häufig synonym für diese gesamte Szene stehend, sei entsprechend ein Akteur unter mehreren, wenngleich durch ihre bundesweiten Aktivitäten in hervorgehobener Position.

Die ideologische Heterogenität der Protestszene bedingt der Antwort zufolge eine Abgrenzung zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“, da wesentliche Merkmale insbesondere rechtsextremistischer Ideologie nicht auf alle Akteure des Protestgeschehens übertragbar sind. Aus diesem Grund sei im April 2021 der neue Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet worden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet laut Vorlage innerhalb des neuen bundesweiten Sammelbeobachtungsobjekts „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ einzelne, besonders relevante Protagonisten der Querdenken-Bewegung. Weder die Querdenken-Bewegung in Gänze noch die Protestszene allgemein seien Beobachtungsobjekte des BfV, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine quantitative Aussage zu deren Größe und Überschneidungen mit anderen Phänomenbereichen sei aus diesem Grund nicht möglich.



07. Gefährdung ausländischer Menschenrechtsverteidiger

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Erkenntnisse zur Gefährdungslage in Deutschland lebender ausländischer Menschenrechtsverteidiger durch ausländische Nachrichtendienste berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32162). Danach liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung von Menschenrechtsverteidigern in Deutschland hindeuten.

Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, gehört die Aufklärung politischer Gegner im Ausland und insoweit auch in Deutschland zum Aufgabenspektrum vieler ausländischer Nachrichtendienste. Zudem bestehe eine grundsätzliche Cyberspionagegefahr für in Deutschland lebende Journalisten sowie andere Personengruppen, die sich kritisch mit bestimmten Staaten beschäftigen beziehungsweise aus diesen Staaten stammen.

Über die Gefährdung durch Ausspähungsaktivitäten hinausgehend gibt es der Antwort zufolge in einzelnen Fällen Hinweise auf Bedrohungen gegen die körperliche Unversehrtheit solcher Personen. Bei den bekannt gewordenen Hinweisen handele es sich unter anderem „um mutmaßliche Bedrohungen/Einschüchterungen, welche fernmündlich, über Messenger-Dienste und/oder über soziale Netzwerke übermittelt worden sind“. Hinzu kämen mutmaßliche Ausspähhandlungen.