Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Änderung der Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hinsichtlich der medizinischen Versorgung. Das Gesetz ermögliche unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall auch die Deckung besonderer medizinischer Behandlungsbedarfe über die Akutversorgung hinaus, heißt es in der Antwort (19/32547) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32333) der Linksfraktion.
Die Fraktion hatte konkret nach den gesundheitlichen Risiken für Asylsuchende und Menschen auf der Flucht gefragt. In der Antwort heißt es dazu weiter, das Robert Koch-Institut (RKI) arbeite an einer besseren Einbeziehung entsprechender Bevölkerungsgruppen in das Gesundheitsmonitoring, um die Datenlage zu verbessern.
Berlin: (hib/PK) Eine Bundesstatistik über die Zahl der Anträge und anerkannten Impfschäden im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen wird nach Angaben der Bundesregierung nicht geführt. Es lägen daher keine Angaben darüber vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Verbindung mit Paragraf 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Schadenfälle erbracht worden seien, heißt es in der Antwort (19/32539) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32316) der AfD-Fraktion.
Berlin: (hib/PST) Auskunft über ein Gutachten zu einer möglichen Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, etwas an den Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen zu ändern. Mitgliedsbeiträge zu Vereinen könnten nach geltendem Recht nicht abgesetzt werden, wenn diese „in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder förderlich sind“, wie die Regierung in der Antwort (19/32370) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32107) ausführt. Die Abgeordneten hatten auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Februar 2021 verwiesen, nach dem ein steuerlicher Abzug möglich sein müsse, wenn die tatsächliche Vereinstätigkeit über die Freizeitgestaltung hinausgeht. Dazu erklärt die Regierung, dass es sich um die Entscheidung in einem Einzelfall handele. Aus „Einzelfallentscheidungen einzelner Finanzgerichte eines Landes“ ziehe das Bundesfinanzministerium „keine Schlussfolgerungen“.
Berlin: (hib/STO) Ende Juli dieses Jahres sind laut Bundesregierung knapp 19 Millionen Menschen im allgemeinen Datenbestand des Auslanderzentralregisters (AZR) erfasst gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32112) weiter hervorgeht, hielten sich von diesen 18.998.769 erfassten Personen zum Stichtag 31. Juli 2021 insgesamt 11.607.351 in Deutschland auf.
Berlin: (hib/STO) Beim Bundeskriminalamt (BKA) haben sich im Bereich des Kriminalpolizeivollzugsdienste