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Schutzschirm von Abellio in Deutschland: Hauptverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet

Freitag, den 1. Oktober 2021

-  Zugbetrieb wird wie gewohnt weitergeführt

-  Sachwalter bescheinigt gute Sanierungsperspektive
 
Berlin - Im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist Abellio am 1. Oktober 2021 vom vorläufigen Schutzschirmverfahren in das Hauptverfahren gewechselt. Nach Ablauf der gesetzlich für das vorläufige Verfahren vorgesehenen Dauer von drei Monaten hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Hauptverfahren eröffnet. Damit geht Abellio einen wichtigen Schritt mit Blick auf die Sanierung und die langfristig erfolgreiche Neuaufstellung des Unternehmens.

Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen der Abellio-Geschäftsführung um Deutschland-CEO Michiel Noy. Sie wird dabei – wie auch bereits im vorläufigen Schutzschirmverfahren – von dem erfahrenen Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Lucas Flöther in der Rolle des Generalbevollmächtigten unterstützt.

Als Sachwalter wurden Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert Rechtsanwa?lte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB bestätigt. Zuvor hatten sie gutachterlich die Erfolgsaussichten der Sanierung im nun anstehenden Hauptverfahren bekräftigt.

Mit dem planmäßigen Wechsel in das Hauptverfahren ändert sich nichts für die Fahrgäste: Der Zugbetrieb wird wie gewohnt weitergeführt. Grundlage hierfür sind Vereinbarungen zwischen Abellio und den regionalen Aufgabenträgern. So wurden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Fortführungsvereinbarungen zur Sicherung des Betriebes bis Ende Dezember 2021 bzw. Ende Januar 2022 geschlossen, um in den kommenden Monaten eine langfristig ausgerichtete Einigung im Sinne der Fahrgäste und der Beschäftigten zu erzielen. Zu diesem Zwecke hat sich der Gesellschafter von Abellio Deutschland nochmals bereiterklärt, weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch für den Betrieb der WestfalenBahn wurde eine entsprechende Fortführungsvereinbarung bis Ende März 2022 unterzeichnet. In Mitteldeutschland konnte bereits eine langfristige Lösung zum Weiterbetrieb der beiden Abellio-Netze Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) bis Dezember 2023 und Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS) bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2030 erzielt werden.

Ab 1. Oktober 2021 übernimmt Abellio wieder selbst die Lohn- und Gehaltszahlungen der 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland, nachdem diese während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden. In den kommenden Wochen wird die Sanierung von Abellio weiter voranschreiten. Insbesondere wird das Restrukturierungsteam Sanierungspläne erarbeiten und finalisieren, welche die Grundlage für eine wirtschaftlich nachhaltige Zukunft des Unternehmens bilden. Ziel – nach jetzigem Stand der Entwicklungen – ist es, das Sanierungsverfahren im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgreich zu beenden.

Das Schutzschirmverfahren wurde notwendig, nachdem Abellio als eine der führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland angesichts struktureller Probleme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter wirtschaftlichen Druck geriet. Wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, leidet Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die nicht ausreichend von den einzelnen Verkehrsverträgen gedeckt sind. Im Rahmen des Verfahrens können die aufgrund externer Kostensteigerungen notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich angegangen werden.