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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. September 2021

  1. Rückstellungsfrist für Blutspender soll verringert werden
    Gesundheit/Antwort
  2. Finanzhilfen durch das Sonderprogramm Stadt und Land
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Sauberkeit der Rastanlagen an Autobahnen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Keine Wehranlagen mit überschrittener Nutzungsdauer
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur gegenüber Medien
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Rückstellungsfrist für Blutspender soll verringert werden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die sogenannte Rückstellungfrist für Blutspender mit sexuellem Risikoverhalten soll deutlich verkürzt werden. Die zuständige Facharbeitsgruppe habe die in der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer (BÄK) vorgesehenen Regelungen zur Rückstellung neu bewertet, heißt es in der Antwort (19/32455) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32142) der FDP-Fraktion.

Bislang werden solche Risikogruppen für ein Jahr von der Blutspende ausgeschlossen. Die Empfehlung für die BÄK sehe eine Verkürzung der Rückstellungsfrist für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), auf vier Monate nach dem letzten Sexualkontakt mit einem neuen Partner oder Sexualkontakten mit mehreren Partnern vor, da spätestens nach vier Monaten Infektionen mit HBV (Hepatitis B), HCV (Hepatitis C) und HIV sicher ausgeschlossen werden könnten.

Zudem solle auf die Rückstellung von MSM, die in einer auf Dauer angelegten Paarbeziehung leben, verzichtet werden, da von diesen Personen per se keine erhöhten Infektionsrisiken ausgingen.

Die BÄK werde voraussichtlich im September 2021 einen Beschluss dazu fassen. Soweit ein entsprechender Änderungsbeschluss gefasst werde und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sein Einvernehmen erteile, werde die geänderte Fassung der Richtlinie im deutschen Ärzteblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Abschluss des Verfahrens werde für den Herbst erwartet, heißt es in der Antwort.

Grundsätzlich sind nach Ansicht der Bundesregierung die Rückstellungskriterien bei MSM gerechtfertigt, da von MSM als Hauptbetroffenengruppe für sexuell übertragbare und transfusionsrelevante Infektionskrankheiten bei der Blutspende erhöhte Risiken ausgingen. So seien Sexualkontakte zwischen Männern im Jahr 2019 für einen Großteil der sexuell erworbenen HIV-Infektionen und vermutlich auch für Syphilis-Infektionen verantwortlich.



02. Finanzhilfen durch das Sonderprogramm Stadt und Land

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das Saarland stehen im Radverkehr-Sonderprogramm „Stadt und Land“ insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 7,73 Millionen Euro zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32379) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32121) hervor. Derzeit liege noch kein Mittelabruf von Seiten des Saarlands beim Bund vor, heißt es in der Vorlage. Die Finanzhilfen würden den Ländern gemäß der Verwaltungsvereinbarung zu dem Sonderprogramm zum Abruf zur Verfügung gestellt, „womit der tatsächliche Abruf in der Verantwortung der Länder liegt“.



03. Sauberkeit der Rastanlagen an Autobahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung ist nach eigener Aussage die Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards insbesondere bei der Sauberkeit der Rastanlagen an Autobahnen und der dort eingerichteten sanitären Anlagen wichtig. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/32367) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32037) hervor. Die Benutzerfreundlichkeit der WC-Anlagen auf unbewirtschafteten Parkplätzen mit WC auf Bundesautobahnen (PWC-Anlagen) werde auf Basis verschiedener Bewertungskriterien derzeit durch die Autobahn GmbH des Bundes evaluiert, heißt es. Um zukünftig den Zustand der Sanitäranlagen zu verbessern, werde im Rahmen des Projektes „PWC-Anlage der Zukunft“ der Autobahn GmbH des Bundes zum einen ein neues modulares WC-Gebäude konzipiert. Zum anderen würden die Möglichkeiten der Ertüchtigung bestehender Sanitäranlagen geprüft. „Zusätzlich wurde ein Reinigungskonzept erstellt, welches auf die erforderlichen Erhöhungen der Reinigungszeiten und vermehrten Reinigungszyklen eingeht, um die Sauberkeit zu erhöhen“, schreibt die Bundesregierung.



04. Keine Wehranlagen mit überschrittener Nutzungsdauer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) legt nach Aussage der Bundesregierung „höchste Priorität auf die Maßnahmen zum Erhalt der Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur“. Hierzu werde eine Vielzahl an Bauwerken regelmäßig von erfahrenem, sachkundigem Ingenieurpersonal untersucht und der aktuelle Bauwerkszustand ermittelt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31954). Auf dieser Grundlage würden zielgerichtet Art und Umfang der erforderlichen Instandsetzungs-, Grundinstandsetzungs- sowie Ersatzmaßnahmen festgelegt.

Die Frage der Grünen, ob es in Bayern Wehranlagen gibt, deren ursprüngliche Nutzungsdauer überschritten wurde, beantwortet die Regierung mit Nein. Während der Nutzungsdauer erfolgten an Schleusen und Wehren regelmäßige Bauwerksinspektionen, aus denen unter anderem der Reparatur- und Instandsetzungsbedarf zu deren Erhalt abgeleitet werde. Im Anschluss würden alle erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. „Insofern gibt es keine Anlage, bei der die Nutzungsdauer überschritten wurde“, schreibt die Bundesregierung.



05. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur gegenüber Medien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten der Bundesnetzagentur gegenüber Medien im Januar 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32264) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32168). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden, zu denen auch die Bundesnetzagentur gehört, lediglich in selten auftretenden Fällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



06. Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Anteil der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten lag laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 bei neun Prozent. Bei Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter habe der Anteil von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Antragstellern im gleichen Zeitraum bei einem Prozent gelegen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32122).

Insgesamt seien gesamtdeutsch im ersten Halbjahr 2021 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 2,3 Milliarden Euro erteilt worden. Bei den Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter lag der Gesamtwert der Vorlage zufolge bei 136,62 Millionen Euro.

Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es sich laut Bundesregierung um vorläufige Zahlen, „die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können“. Die Bundesregierung weist des Weiteren darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums „kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist“.