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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. September 2021

  1. Keine Homeoffice-Pflicht
    Arbeit und Soziales/Antwort
  2. Umsetzung eines BGH-Urteils zu Bankgebühren
    Finanzen/Antwort
  3. Aktivitäten der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Verkauf erfolgte vor Stilllegungsmoratorium
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Korrekturbitten des Arbeitsministeriums
    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
  6. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMBF
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. Keine Homeoffice-Pflicht

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen ist nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32394) auf eine Kleine Anfrage (19/31879) der FDP-Fraktion. Allerdings sei aktuell die Impfquote in der Erwerbsbevölkerung immer noch nicht ausreichend. Angesichts des erneuten starken Anstiegs der Infektionszahlen seien Ungeimpfte dem Risiko einer Covid-19-Infektion und ihrer Übertragung in besonderer Weise ausgesetzt, erläutert die Regierung. „Daher sind zusätzliche Beiträge der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfbereitschaft innerhalb der Belegschaften vorgesehen. Mit der Verlängerung und Erweiterung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden somit die Beschlüsse der Bund-Länder-Besprechung vom 10. August 2021 umgesetzt, die Infektionsausbrüchen in den Unternehmen vorbeugen sollen.“



02. Umsetzung eines BGH-Urteils zu Bankgebühren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kunden zeitnah über ein höchstrichterliches Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichtet, die Umsetzung sei aber noch im Gange. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31946) hervor. Den Abgeordneten zufolge hatten deutsche Banken allgemein eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Kunden als erteilt gilt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. Solche Klauseln habe der Bundesgerichtshof am 27. April 2021 für unwirksam erklärt.

Die Bundesregierung weist nun darauf hin, dass das Gericht die Begründung dieser Entscheidung erst Anfang Juni veröffentlicht habe. In den Juni-Abrechnungen hätten die meisten Banken dann ihre Kunden darauf hingewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehe in dieser Sache im Austausch sowohl mit der Kreditwirtschaft als auch mit Verbraucherschutzorganisationen, um die Umsetzung des Urteils zu überwachen. Im Fall einer Nicht-Umsetzung könne die Bafin aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die Bundesregierung werde „die Entwicklungen der Vertragspraxis beobachten und im Lichte dessen prüfen, ob und inwieweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“, schreibt sie in ihrer Antwort.



03. Aktivitäten der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) des Bundes ist ein Kernelement zur Umsetzung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/32331) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31864). Durch die Bündelung von Informationen zur Netzabdeckung, Netzausbauplanung und geeigneten öffentlichen Liegenschaften einerseits und die Durchführung und Administration von Mobilfunkförderverfahren einschließlich der Vorbereitung von Standorten andererseits ermögliche sie bei der Schließung von Mobilfunk-Versorgungslücken ein kohärentes Vorgehen aus einer Hand. Hierdurch würden die Kommunen und Netzbetreiber weitreichend entlastet und ein effizienter und zugleich wirksamer Ausbau in wirtschaftlich unrentablen Versorgungsgebieten gewährleistet, schreibt die Bundesregierung.

Die MIG stehe zur Abstimmung von privatem und gefördertem Ausbau in einem engen Austausch mit den Netzbetreibern sowie den Ländern und Kommunen. In der Anfangsphase werde die MIG dabei insbesondere durch die Toll Collect unterstützt. Parallel hierzu werde mit hohem Tempo der personelle Aufbau der MIG vorangetrieben.

Weiter wird mitgeteilt, dass 71 potentielle Fördergebiete im Rahmen von Markterkundungsverfahren veröffentlicht wurden. Für 51 potentielle Fördergebiete seien Markterkundungsverfahren abgeschlossen. „In einigen Fällen wurden bereits konkrete Maststandorte identifiziert“, heißt es in der Antwort.



04. Verkauf erfolgte vor Stilllegungsmoratorium

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgte der abschnittsweise Verkauf der Unteren Steigerwaldbahn zwischen Schweinfurt und Kitzingen (Bayern) durch die DB Netz AG an ein privates Unternehmen „jeweils vor dem Stilllegungsmoratorium der DB Netz AG Ende des Jahres 2019“. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31881) mit. Der Verkauf sei in zwei Abschnitten am 16. Juli und am 12. November 2019 erfolgt. Aussagen zum Kaufpreis macht die Regierung nicht. Da es sich um Kaufverträge mit Dritten handle, könne über deren Inhalte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informiert werden, heißt es.



05. Korrekturbitten des Arbeitsministeriums

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/32435) zu Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber Medien gestellt. Konkret soll die Regierung beantworten, welche Korrekturbitten das BMAS im Dezember 2019 veranlasst hat.



06. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMBF

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion fragt nach Korrekturbitten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In einer Kleinen Anfrage (19/32446) erkundigt sie sich, aus welchen Anlässen das BMBF im Dezember 2019 bei Medien mit oder ohne anwaltliche Hilfe um Korrekturen in der Berichterstattung ersucht hat.