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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag / Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. September 2021

  1. Beiträge zu Friedensentwicklung in Kolumbien
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  2. Hospitalisierungsrate als neuer Maßstab der Corona-Lage
    Gesundheit/Antwort
  3. Erwünschte Trägervielfalt bei Krankenhäusern
    Gesundheit/Antwort
  4. Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels
    Gesundheit/Antwort
  5. AfD erkundigt sich nach Korrekturbitten
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  6. AfD fragt nach Obduktionen
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Beiträge zu Friedensentwicklung in Kolumbien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Friedensentwicklung steht nach Angaben der Bundesregierung im Mittelpunkt des Engagements der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kolumbien. In Abstimmung mit der kolumbianischen Regierung trage die deutsche EZ unmittelbar zur Umsetzung von vier der insgesamt sechs Handlungsfelder bei, die das Friedensabkommen beinhalte, schreibt sie in einer Antwort (19/32361) auf eine Kleine Anfrage (19/31948) der Fraktion Die Linke. Dazu gehörten konkret eine umfassende ländliche Reform, die politische Teilhabe und demokratische Öffnung, Beiträge für Opfer des Gewaltkonfliktes und Mechanismen zur Umsetzung, Verifizierung und Legitimation des Abkommens.

Der spezifische Beitrag zum Friedensprozess beruhe auf der im Friedensabkommen hervorgehobenen unterstützenden deutschen Rolle bei der Umsetzung von Kapitel 5, das sich mit den Opfern des Konflikts und der Aufarbeitung der Vergangenheit befasse, erklärt die Bundesregierung weiter. Dies gründe sich vor allem auf der Erfahrung der deutschen EZ im Bereich der gesellschaftlichen und juristischen Vergangenheitsaufarbeitung und entspreche dem Wunsch der kolumbianischen Regierung. Das Engagement beinhalte auch die Unterstützung der mit dem Friedensabkommen geschaffenen Institutionen des Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung. Diese seien die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP), die Wahrheitskommission (CEV) und die Organisationseinheit für die Suche nach Verschwundenen (UBPD). Eine Förderung des Gesetzes für Opferentschädigung und Landrestitution erfolge komplementär dazu.



02. Hospitalisierungsrate als neuer Maßstab der Corona-Lage

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/32384) auf eine Kleine Anfrage (19/32150) der AfD-Fraktion die jüngsten gesetzlichen Änderungen zur Einschätzung der Corona-Lage erläutert. Demnach gilt als neuer, wesentlicher Maßstab die Zahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.



03. Erwünschte Trägervielfalt bei Krankenhäusern

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht in der Trägervielfalt bei Krankenhäusern einen Versorgungsvorteil. Der historisch gewachsene Trägerpluralismus habe sich für die Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem grundsätzlich bewährt, heißt es in der Antwort (19/32364) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31950) der Linksfraktion.

Die privatwirtschaftliche Führung von Krankenhäusern neben öffentlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft gehöre zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer pluralistisch orientierten Organisation der Gesundheitswirtschaft.

Den Ländern obliege die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung. Dabei hätten sie das Gebot der Trägervielfalt zu beachten. Sie müssten also in ihrer Planung Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft berücksichtigen. Der Pluralismus trage dazu bei, Anreize zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen.

2019 befanden sich den Angaben zufolge von insgesamt 494.326 aufgestellten Betten 95.601 in privaten Krankenhäusern.



04. Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Das geht aus der Antwort (19/32360) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32053) der FDP-Fraktion hervor.

Kein Antrag ist bewilligt worden, 144 Anträge wurden abgelehnt. In 52 Fällen wurden Widersprüche zurückgewiesen, in zwei Fällen nahmen Antragsteller die Widersprüche zurück. In etlichen Fällen sind die Verfahren noch anhängig.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass unheilbar kranken Patienten im Extremfall der Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung nicht verwehrt werden darf. Voraussetzung ist, dass der Patient frei entscheidet und es keine zumutbare Alternative gibt.

Nach Angaben der Bundesregierung unterliegt die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArM, verpflichtet sein kann, eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck des Suizid zu erteilen, der gerichtlichen Überprüfung.

Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung jedoch im Februar 2020. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 217 sei nichtig, hieß es.



05. AfD erkundigt sich nach Korrekturbitten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Korrekturbitten des Bundesgesundheitsministeriums an die Medien befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32444). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, aus welchen Anlässen das Ministerium im Dezember 2019 um Korrekturen der Berichterstattung hat ersuchen lassen.



06. AfD fragt nach Obduktionen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/32418) für Obduktionszahlen in der Coronakrise. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach der Zahl der Obduktionen im Zusammenhang mit Covid-19 international.