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Magdeburg-News: OB Dr. Trümper: „Lassen Sie sich impfen, damit wir die Einschränkungen endlich beenden können!“

Montag, den 20. September 2021

Oberbürgermeister und Amtsarzt schwören auf Gesundheitsvorsorge ein

Im Hinblick auf stagnierenden Impfquoten und steigende Covid-19-Erkankungen in der Landeshauptstadt ruft Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Bevölkerung zur stärkeren Wahrnehmung von Corona-Schutzimpfungen auf. Zudem forderte er ein einheitliches Vorgehen des Bundes bei den Kriterien für Verschärfungen und mehr Testpflicht in Unternehmen. Auf der Pressekonferenz im Alten Rathaus stellte zudem Amtsarzt Dr. Eike Hennig die neuen Regelungen für Quarantäne im Schulbetrieb vor.
 
Für Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper steht fest, dass die nächsten Wochen darüber entscheiden, ob wir einen weiteren Corona-Winter erleben oder nicht. Er sagte: "Unsere Impfquote in Magdeburg ist nicht hoch genug. Die Zahl der Infektionen steigt seit Wochen. Auch wenn die Verläufe derzeit selten schwer sind, wer garantiert uns denn, dass nicht in einem Monat die Krankenhäuser mit Covid-19-Patient*innen gefüllt sind? Und zu uns kommen auch die Schwerkranken der umliegenden Landkreise. Die Wirtschaft und Kultur, der Sport- und Bildungsbereich dürfen nicht wieder in einen Lockdown gehen, wie wir ihn schon zweimal erleben mussten. Das steht die Gesellschaft nicht durch. Darum müssen wir alles daransetzen, die Impfquote auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Wir sehen es bei unseren Nachbar*innen in Dänemark: Dort sind so viele Menschen immunisiert, dass alle Corona-Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben wurden."
 
Der Oberbürgermeister kritisierte, dass die Coronatests in den Betrieben und Einrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Testpflicht würde eine größere Sicherheit in den Belegschaften schaffen und Mitarbeitende überzeugen, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
 
Vorerst sind in Magdeburg keine verschärften Eindämmungsmaßnahmen geplant. Die Sieben-Tage-Inzidenz und die Impfquote, die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung in den Krankenhäusern und die Auslastung der Intensivstationen werden täglich analysiert und abgewogen. Deshalb kann von der für ein Abweichen von der Testpflicht verlangten Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 abgewichen werden (Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit dem 15. September 2021 wieder unter dem Wert von 35. Mit Blick auf die Indikatoren ist eine starke Auslastung der Infrastruktur der Krankenhäuser nicht zu befürchten. Das Infektionsgeschehen in der Landeshauptstadt Magdeburg befindet sich auf einem niedrigen Niveau.
 
Quarantäne im Schulbetrieb

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass nach einem positiven Schnelltest eine PCR-Untersuchung zwingend notwendig ist. Bis zur Entwarnung durch eine negative PCR-Untersuchung kann das Kind/der Jugendliche/die Jugendliche die Schule nicht besuchen. Das gilt zunächst auch für vollständig Geimpfte oder Genesende.
 
Bei einem positiven PCR-Test ermittelt die Schule die engen Kontaktpersonen. Enge Kontaktpersonen sind die unmittelbaren Nachbarn des Sitzplatzes in alle Richtungen sowie gleichzeitig auch sehr enge Kontaktpersonen aus dem Schul- und Pausenbetrieb. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zur Familie auf und ermittelt die privaten Kontaktpersonen. Vollständig Geimpfte und Genesende sind keine Kontaktpersonen und müssen nicht gemeldet werden. Aus unserer Sicht reicht hier die mündliche Angabe der Schülerin/des Schülers zum Impfen und Genesenenstatus aus.
 
Für alle Kontaktpersonen, die symptomfrei bleiben, gelten folgende Regeln:
 
-  Freitesten durch einen PCR-Test ab dem 5. Tag oder
-  Freitesten ab dem 7. Tag mit negativem Antigen-Schnelltest, der als Fremdtest durch oder unter Aufsicht von geschulten Personen erfolgen muss. Der -  Selbsttest in der Schule ist nicht ausreichend.

Für eine Freitestung ab dem 5. Tag durch einen PCR-Test ist eine Anmeldung in der Fieberambulanz Magdeburg per Mail (fieberambulanz-md@kvsa.de) notwendig. Alle Freitestungen setzen die Symptomfreiheit voraus.
 
Die Dauer der Quarantäne für symptomfreie Kontaktpersonen wird immer zunächst mit 10 Tagen definiert, endet aber bei der beschriebenen Freitestung automatisch. Ein Abschlusstest nach 10 Tagen ist nicht notwendig.
 
Bei einer durch einen PCR-Nachweis positiv getesteten Person gelten die folgenden Quarantäneregeln:
 
-  Ungeimpfte Personen ohne Symptome: 14 Tage ohne Abschlusstest

-  Ungeimpfte Personen mit Symptomen am Quarantäneende: 14 Tage mit

Abschlusstest

Vollständig geimpfte oder genesende Personen ohne Symptome: ab 5. Tag

Freitestung durch einen PCR-Test

Vollständig geimpfte oder genesende Personen mit Symptomen: 14 Tage Quarantäne

-  ohne Abschlusstest (keine Freitestung)