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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. September 2021

  1. Finanzminister Scholz verteidigt Anti-Geldwäsche-Einheit FIU
    Finanzen/Ausschuss
  2. Korruptionsprävention im Bundesverkehrsministerium
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage
  4. Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage
  5. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMVI gegenüber Medien
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage


01. Finanzminister Scholz verteidigt Anti-Geldwäsche-Einheit FIU

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Weder bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, Financial Intelligence Unit) noch bei dem die Rechtsaufsicht über die FIU innehabenden Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt es laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) derzeit Personen, die konkret der Strafvereitelung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück beschuldigt werden. Während einer Sondersitzung des Finanzausschusses am Montag sagte Scholz, bei der FIU werde gegen unbekannt ermittelt. Bei der im BMF am 9. September stattgefundenen Durchsuchung habe es sich um eine „Durchsuchung bei nicht verdächtigen Dritten“ entsprechend Paragraf 103 Strafprozessordnung (StPO) gehandelt, so der Minister. Dabei seien keine Unterlagen, Daten oder Geräte mitgenommen, sondern mehrere E-Mail-Konten „eingefroren“ worden.

Vor dem Besuch der Staatsanwaltschaft am 9. September habe es von deren Seite keinen Versuch einer Kontaktaufnahme mit den BMF gegeben, machte der Finanzminister deutlich. Die erwünschten Auskünfte, so Scholz, wären auch erteilt worden, wenn die Staatsanwaltschaft nachgefragt hätte. Die Frage, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein rechtsstaatliches Vorgehen gewesen sei, könne er nicht abschließend beurteilen, da er nicht wisse, was der Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt alles bekannt gewesen sei. Gesetzlich vorgesehen sei aber, dass „im Regelfall“ bei nicht verdächtigen Dritten vorher zu fragen sei - insbesondere wenn es sich um Behörden handelt, „die normalerweise rechtmäßige Auskünfte geben“.

Scholz sagte weiter, von den Vorwürfen und den Ermittlungen gegen die FIU wegen nicht weitergeleiteter Meldungen von Banken zu Geldwäscheverdachten habe er durch Medienberichte erfahren. Das BMF, so erläuterte er, habe keine Fachaufsicht über die FIU. Als Dienstherr über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FIU wolle er aber ganz deutlich sagen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, „dass dort absichtlich Verdachtsfälle nicht bearbeitet wurden oder schlecht gearbeitet wurde“.

Der Finanzminister erläuterte den Umgang der FIU mit Geldwäscheverdachtsfällen. Schon sein Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) habe die Einheit aus dem Bundeskriminalamt (BKA) herausgelöst und dem Zoll zugeschlagen. Mit Beginn seiner Amtszeit habe es bei der FIU, der eine hohe Bedeutung für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zukomme, viele Baustellen gegeben. Diese sei er konsequent angegangen. Unter ihm als Bundesfinanzminister seien das Personal aufgestockt, die IT verbessert und die Befugnisse erweitert worden. Anders als früher bestehe die Aufgabe der FIU nicht nur in der Weiterleitung gemeldeter Verdachtsfälle, sondern auch in der Analyse. So werde ein echter Mehrwert für Polizei und Staatsanwaltschaften geschaffen.

Ohne diese Filterfunktion habe in der Vergangenheit jede Verdachtsmeldung zu einem Ermittlungsverfahren geführt. Davon hätten 97 Prozent wieder eingestellt werden müssen, weil sich der Verdachtsfall nicht habe erhärten lassen, sagte Scholz. Der heute von der FIU praktizierte „risikobasierte Ansatz“ sei international üblich und auch Basis für den Austausch von Informationen.

Die FIU könne über den risikobasierten Ansatz selbstständig entscheiden, so der Finanzminister. Er habe lediglich die Rechts-, aber nicht die Fachaufsicht über die FIU. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sähen umgangssprachlich so aus, „dass jemand mit Vorsatz eindeutige Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung ignoriert hat“, sagte Scholz auf Nachfrage. Ob es am Ende der Ermittlungen eine konkreten Tatverdacht geben werde, sei heute noch nicht zu sagen. Eine Weisung der FIU-Leitung oder des BMF, derartige Anhaltspunkte nicht weiterzuleiten, gebe es nicht, stellte er klar. Dies wäre absurd, so Scholz. Es sei im Übrigen auch nicht Teil des Ermittlungsverfahrens.



02. Korruptionsprävention im Bundesverkehrsministerium

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Den Themen Korruptionsprävention und Compliance kommen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgrund des sehr großen Investitions- und Förderetats, der zu regelnden Rechtsmaterien und den damit verbundenen vielfältigen Kontakten zu Unternehmen und Interessenverbänden große Bedeutung zu. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/32235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31597). Das BMVI habe die Korruptionsprävention maßgeblich gestärkt, heißt es. Das Verfahren zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete im gesamten Geschäftsbereich sei neu ausgerichtet und die Fachaufsicht gestärkt worden. Die neue Gefährdungs- und Risikoanalyse werde im BMVI demnächst abgeschlossen. Gleiches gelte für die Geschäftsbereichsbehörden, die im Jahr 2019 im Rahmen der Fachaufsicht aufgefordert wurden, noch ausstehende Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen, heißt es in der Vorlage.

Die Ergebnisse würden in ein erweitertes Personalverwaltungssystem (PVS) eingepflegt, mit dem die Verweildauer von Beschäftigten in korruptionsgefährdeten Gebieten automatisch und strukturiert ausgewertet werden kann, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der hohe Stellenwert der Korruptionsprävention im BMVI spiegle sich auch darin wieder, dass die entsprechende Arbeitseinheit im März dieses Jahres als Referat angelegt und personell gestärkt wurde. Dieser Organisationseinheit sei auch die Zuständigkeit für „Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich“ übertragen worden.



03. Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche Vorhaben und Maßnahmen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2017 mit und in Afghanistan über Zuwendungen gefördert hat, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/32337) erfahren. Darin erkundigen sich die Abgeordneten auch, ob und, wenn ja, welche Aufträge an externe Dritte vergeben wurden.



04. Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau in der 19. Wahlperiode mit Bundesmitteln gefördert wurden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittels einer Kleinen Anfrage (19/32289) erfahren. Darin erkundigen sich die Abgeordneten auch danach, welche Auswirkungen die politische und militärische Eskalation in Afghanistan nach Einschätzung der Bundesregierung auf dortige Projekte für einen alternativen Anbau hat. Weitere Fragen befassen sich unter anderem mit Maßnahmen in den Transitländern des Drogenhandels, die Evaluation der Projekte und die Gesamtgröße der Anbauflächen für Drogen in den Kooperationsländern.



05. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMVI gegenüber Medien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob und aus welchen Anlässen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Dezember 2019 bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat. Dazu hat die Fraktion eine Kleine Anfrage (19/32405) vorgelegt.