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Sachsen-Anhalt profitiert von Bundesförderung für Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Dienstag, den 7. September 2021

Magdeburg. Von dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird auch Sachsen-Anhalt profitieren. „Wir haben in unserem Bundesland bereits seit langen Jahren einen solchen Rechtsanspruch auch für Kinder im Grundschulalter und darüber hinaus bis zum 14. Lebensjahr im KiFöG verankert,“ sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto). Dennoch würden die Horte und Grundschulen von den Investitionsmitteln, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, und von der Betriebskostenbeteiligung des Bundes profitieren.

Die Einigung sei vor allem ein wichtiges Signal für alle Familien in der Bundesrepublik.

Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro Investitionsmitteln des Bundes, die von 2021 bis 2027 zur Verfügung gestellt werden, fließen insgesamt etwa 95 Millionen Euro nach Sachsen-Anhalt. Die Ministerin wies darauf hin: „Von großer Bedeutung für die Ostländer und damit auch für Sachsen-Anhalt ist die Vereinbarung, dass mit diesen Mitteln nicht nur neue Plätze geschaffen werden können, sondern auch Sanierung und Ausstattung bereits bestehender Plätze möglich ist, die ansonsten wegfallen würden.“

Für Grundschulkinder gibt es bundesweit ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit der Einigung des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern am späten Montagabend konnte erreicht werden, dass das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) noch in dieser Bundestagslegislaturperiode beschlossen werden kann. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde der Anspruch gesetzlich im SGB VIII verankert. Der Bund stellt sowohl Investitionsmittel zur Verfügung als auch eine Beteiligung an den Betriebskosten. Gefördert werden Betreuungsplätze für Grundschulkinder in Hort und Grundschule. Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, wird in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz für mindestens acht Stunden an Wochentagen bekommen.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten mit einer Förderquote von 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent sind durch Landes- und kommunale Mittel aufzubringen. Erreicht werden konnte auch, dass Mittel von Dritten bei der Finanzierung anerkannt werden. Die Ministerin betonte: „Ich werde mich innerhalb der Landesregierung vehement dafür einsetzen, dass der Landesanteil an dieser Förderung angemessen ausfällt, damit die Kommunen und Träger auch tatsächlich von der Förderung profitieren können und nicht etwa an der erforderlichen Ko-Finanzierung scheitern“.

Vereinbart wurde im Vermittlungsausschuss auch, dass der Bund sich mit höheren Mitteln als ursprünglich geplant an den laufenden Betriebskosten beteiligt. Die Mittel werden in den Jahren 2026 bis 2030 um insgesamt 990 Millionen Euro erhöht. Ab 2030 werden die Mittel für die Bundesbeteiligung bundesweit jährlich 1,3 Milliarden Euro betragen. Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass nach derzeitigen Berechnungsmöglichkeiten Betriebskosten in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro im Jahr 2026, aufwachsend bis 2030 bis zu jährlich etwa 34 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt werden, die im Land auch für den qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung eingesetzt werden.

Hintergrund: Sachsen-Anhalt ist bei der Betreuung von Grundschulkindern bereits sehr gut aufgestellt. So besteht nach KiFöG bereits ein Rechtsanspruch für Kinder bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertagesbetreuung. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind.

Die Betreuungsquote der Schulkinder in Sachsen-Anhalt ist bereits sehr hoch. So wurden 2020 73 Prozent der 6-bis 11-Jährigen betreut; bei den 11- bis 14- Jährigen betrug die Quote 4,6 Prozent. Der Bund hatte im Rahmen seines Konjunkturpakets im Vorgriff auf diese Regelung den Ländern erstmals Mittel zum beschleunigten Ganztagsausbau  zur Verfügung gestellt.