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Sachsen-Anhalt-News: KVSA: Ärzte und Psychotherapeuten sind kein Testlabor für digitale Anwendungen

Donnerstag, den 2. September 2021

-  Verschiebung der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und des elektronischen Rezepts notwendig

-  Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 1. September 2021

MagdeburgDie Vertreterversammlung der KVSA fordert, dass die geplante Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) erst nach positiv verlaufenen Testphasen und der vollständigen Funktionsfähigkeit und Marktreife aller notwendigen Komponenten flächendeckend verpflichtend werden. Nur so kann Chaos in den Praxen vermieden werden. Die wertvolle Arbeitszeit in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten muss dem Patienten zu Gute kommen und darf nicht für das Testen von unfertigen digitalen Lösungen verschwendet werden.

Hintergrund:

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen verschicken. Zusätzlich sollen an Stelle der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in Deutschland in der Vergangenheit rund 77 Millionen Mal im Jahr ausgestellt wurde, separate Ausdrucke für den Patienten und für den Arbeitgeber erzeugt werden.

Ein Feldtest, mit dem die Funktionalität der Prozesse überprüft werden soll, begann erst Mitte August 2021, also 6 Wochen vor dem Stichtag zur Einführung. Eine vollumfängliche Herstellung der für die Praxen und Patienten notwendigen Funktionsfähigkeit bis zum 1. Oktober 2021 ist unrealistisch. Daher wurde der Einführungstermin bereits um 3 Monate verschoben, jedoch ohne zu wissen, dass die Funktionalität dann gegeben ist.

Damit Vertragsärzte eine eAU an eine Krankenkasse senden oder ein elektronisches Rezept digital ausstellen können, muss die Praxis:

• einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) inkl. Konnektorupdate,
• einen KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitswesen),
• einen elektronischen Arztausweis (eHBA) mindestens der Generation 2.0 und
• ein Update der Praxis-EDV für eAU/eRezept
nutzen können.

Diese Grundausstattung für die Funktionsfähigkeit der eAU liegt bei Weitem noch nicht in allen Praxen vor. Erschwerend kommt hinzu, dass die technischen Komponenten nicht störungsfrei funktionieren.

Daher bedarf es vor der flächendeckenden Einführung einer positiv verlaufenen Testphase. Solange diese nicht abgeschlossen ist, müssen die Zeitpläne der Einführung von digitalen Anwendungen durch das Bundesgesundheitsministerium dringend verschoben werden.

Die Vertragsärzte und -therapeuten stehen der Digitalisierung grundsätzlich offen gegenüber. Digitale Lösungen müssen jedoch einen Mehrwert für die Praxen und die Versorgung der Patienten haben. Das ist bei den derzeitigen Anwendungen nicht der Fall.

In der Zeit der Corona-Pandemie, in der die Vertragsärzte neben der Hauptaufgabe der Behandlung der Patienten sich mit großem Engagement in Fieberambulanzen, Testzentren, Impfzentren und in den eigenen Praxen dem Impfen widmen, muss jeder zusätzliche bürokratische Mehraufwand und ein Stören der Abläufe in den Praxen vermieden werden.