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Video-News: Bundesverfassungsgericht: Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig

Mittwoch, den 18. August 2021

Der von Finanzämtern erhobene Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung sei realitätsfern und verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten Steuerzahler:innen. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent. 

Der Zinssatz von sechs Prozent ist ab 2019 nicht mehr anwendbar. Das Gericht ordnete eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft.