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Interessenbekundungsverfahren für zwei Familienzentren in Magdeburg

Donnerstag, den 5. August 2021

Die Stadtverwaltung sucht zwei zielgruppenorientierte Einrichtungen, die künftig die Bezeichnung Familienzentrum der Landeshauptstadt tragen sollen. In einem Interessenbekundungsverfahren können Träger und Einrichtungen, die bereits Angebote für Familien erbringen, bis 27. August ihre Konzepte einreichen. In diesem und im kommenden Jahr stehen für beide Familienzentren jeweils 50.000 Euro zur Verfügung.
 
Die Landeshauptstadt fächert den Begriff Familie sehr breit und schließt nicht nur alle Familienmitglieder ein, sondern auch alle Lebensgemeinschaften, in denen die Mitglieder der Gemeinschaft soziale Verantwortung füreinander übernehmen. Der Familienbegriff umfasst somit alle Formen des auf Dauer angelegten Zusammenlebens mit und ohne Kinder. Dazu zählen auch Lebensgemeinschaften oder Verbünde verschiedener Generationen.
 
Träger und Einrichtungen, die sich an dem Interessenbekundungsverfahren beteiligen möchten, können ihre Angebote auf maximal vier Seiten mit jeweils 2.500 Zeichen beschreiben. Die Auswahlkriterien und weitere Informationen sind im Internet unter www.magdeburg.de/fib verfügbar. Nach Einreichung der Angebotsbeschreibungen erfolgt ein 2-stufiges Auswahlverfahren.