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2020 11 30 baerbel kofler

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Internationalen Tag gegen den Menschenhandel

Freitag, den 30. Juli 2021

Am heutigen Internationalen Tag gegen den Menschenhandel (30.07.) erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Foto):

" Jeden Tag werden weltweit Menschen Opfer von Menschenhandel, auch in Deutschland. Das Motto des diesjährigen Internationalen Tags gegen den Menschenhandel – „Victims‘ Voices Lead the Way“ – erinnert uns daran, dass im Zentrum all unserer Bemühungen die Hilfe für Opfer und Betroffene des Menschenhandels stehen muss. Ihnen zuzuhören und ihre Stimmen hörbar zu machen, ist der erste Schritt, um ihr Leiden zu lindern, Verbrechensaufklärung voranzubringen und dem Menschenhandel einen Riegel vorzuschieben. Oftmals sind Menschen in schwierigen Situationen, vor allem auch Kinder, von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Arbeitsausbeutung betroffen. Die Pandemie hat die Lage für Opfer von Menschenhandel noch weiter verschlechtert. 

Es ist unerträglich, dass rund ein Viertel der Opfer von Menschenhandel in der EU Kinder sind. Wir – die Erwachsenen – haben die Verantwortung Kinder vor Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt zu schützen und betroffenen Kindern zu helfen. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat im Juni 2021 eine Gemeinsame Verständigung veröffentlicht, in der weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung in Deutschland vereinbart wurden. Ein wichtiger Schritt ist, dass Fachkräfte, die mit Kindern zusammenarbeiten, für das Thema Menschenhandel sensibilisiert sind, um Kindern schnelle und wirksame Unterstützung zu ermöglichen.

Hintergrund:

Identifikation, Schutz und Unterstützung von Betroffenen in Deutschland sind auch wesentliche Elemente der nationalen Bemühungen zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels. Von zentraler Bedeutung ist hierbei unter anderem die Arbeit des bereits seit 1999 durch das BMFSFJ geförderten Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK) e.V. Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der Pandemie gemeinsam mit den Ländern und der Zivilgesellschaft dafür eingesetzt, dass Betroffene weiterhin identifiziert werden können, dass sie Schutz und Unterstützung erhalten und dass Täterinnen und Täter für ihr kriminelles und menschenverachtendes Handeln zur Verantwortung gezogen werden. 

Menschenhandel findet häufig grenzüberschreitend statt; für eine effektive Bekämpfung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung ist also verstärkter Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern erforderlich. Deutschland setzt sich daher auf internationaler Ebene nachdrücklich für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz ein. 

Deutschland setzt sich für eine stärkere Verzahnung der Arbeit der EU, des Europarats, der OSZE und anderer internationaler Gremien in der Bekämpfung des Menschenhandels ein und hat dies sowohl im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 als auch im Rahmen des im Mai 2021 beendeten Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats in den Fokus genommen. Auch mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der damit einhergehenden Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel in nationalen und internationalen Lieferketten auf den Weg gebracht. Zur neuen Strategie der EU-Kommission zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025), die im April 2021 vorgelegt wurde, stand Deutschland im Laufe des letzten Jahres im engen Austausch mit der EU-Beauftragten für die Bekämpfung des Menschenhandels. Die Strategie zielt insbesondere darauf ab, den Menschenhandel zu unterbinden, Täter zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu stärken. 

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels sorgfältig und passt Strategien zu ihrer Bewältigung stetig an. Hierzu gehört auch die Evaluierung der 2016 umgestalteten Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, deren Ergebnis in Kürze vorliegt.