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Hauptzollamt Magdeburg: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Samstag, den 24. Juli 2021

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Magdeburg (ots) - Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 16.07.2021 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Im Bereich des Hauptzollamts Magdeburg waren 78 Beschäftigte im Einsatz und befragten über 200 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Unterstützt wurden hierbei die Bediensteten des Hauptzollamtes von 24 Beschäftigten anderer Behörden, wie etwa der Gewerbeaufsicht oder dem Technischen Hilfswerk. Schwerpunkte wurden bei dieser Maßnahme durch Errichtung großer Kontrollpunkte in Magdeburg und an der Bundesautobahn A 38 in der Nähe von Querfurt gesetzt.

Bei den Prüfungen wurden 27 Sachverhalte bzw. Auffälligkeiten festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Das Hauptaugenmerk hierbei wird die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns und die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sein.

Im gesamten Bundesgebiet waren über 2.100 Einsatzkräfte an der Schwertpunktprüfung beteiligt. Es wurden mehr als 6.100 Personen befragt und ca. 1.900 Arbeitgeber geprüft. Am Tage der Maßnahme wurden 83 Strafverfahren, meist wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel bzw. wegen des illegalen Aufenthalts ohne Pass und Ausweisersatz eingeleitet. Darüber hinaus leiteten die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, insbesondere wegen der unerlaubten Ausländerbeschäftigung. Insgesamt sind in 1.140 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten.

Die Prüfungen dauern noch an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.

Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist.

Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Waren-umschlag und in der Lagerwirtschaft.

Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch können eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.

Foto: Personenbefragung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit © Zoll