header-placeholder


image header
image
Titelbild144 72dpi

Vom Vater zum "Umgangspapi" - Von der Mutter zur "Umgangsmami"

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV / Freitag, den 23. Juli 2021

Trennungsfamilie oder nur Umgangseltern

Es betrifft viele Elternteile nach Trennung und Scheidung: Wie gemeinsame elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft, erweiterter Umgang nach Trennung und Scheidung mit Hilfe des Jugendamtes, der Familienrichterin, der Schulbehörden ausgehebelt und gleichzeitig mehr Unterhalt erfolgreich eingeklagt werden kann.

„Es kommt mir vor, als ob man als Vater sukzessive zermürbt wird, denn jedes Urteil oder jede Amtsentscheidung, die getroffen wird, blendet die Interessen und Wünsche der Kinder aus, die Einwände und Aufwände des Vaters werden ignoriert und einzig und allein der Mutter wird stets eine Komfortzone bereitet“, kritisiert ISUV-Mitglied H. P.*. „Diese Situation betrifft allerdings nicht nur unterhaltspflichtige Väter, sondern auch immer mehr unterhaltspflichtige Mütter. Ob Väter oder Mütter - mit ganz legalen Mitteln lassen sich betreuungswillige Elternteile ausbremsen. Dieses rechtspositivistische Handeln wird dann auch noch mit dem Kindeswohl gerechtfertigt“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Hintergrund

„Ich habe zwei Kinder, die nahezu hälftig bei mir gelebt haben (6 von 14 Tagen). Meine Exfrau hat in einem Verfahren eine Reduzierung des Umgangs auf das Niveau „Wochenendpapa“ gefordert. Das psychologische Gutachten sprach sich für ein Wechselmodell aus. Die zuständige Familienrichterin kürzte den Umgang um ein Wochenende. Warum ein Gutachten einholen, wenn die Richterin Kindeswillen, Ergebnisse des Gutachtens einfach ignoriert und wie bisher immer die Wünsche der Mutter erfüllt."-

Umgang & Unterhalt

Ich leistete bisher 100% Unterhalt, was für meine Exfrau nicht genug war. Entsprechend lehnte sie erweiterten Umgang und erst recht das Wechselmodell ab. Daher stellte sie Antrag auf Umgangskürzung und forderte gleichzeitig statt 100 Prozent nun 140 Prozent Kindesunterhalt. Die zuständige Richterin gab Umgangskürzung und der gleichzeitigen Unterhaltserhöhung statt.

Parallel dazu hat sich meine Exfrau nun – alleine - ein Haus gekauft. Dieses Haus ist nur 15km Weg vom heutigen Wohnort entfernt, aber in einem anderen Landkreis. Damit ist ein anderes Schulamt als bisher zuständig. Die Mutter hat weder über das Thema Umzug noch Schule mit mir gesprochen und einen Schulantrag ohne meine Unterschrift gestellt, für die Schule am neuen Wohnort.“

„Entscheidungen im Zusammenhang von Schule und Ausbildung sind wichtige Entscheidungen. Im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen beide Elternteile jeweils zustimmen. ISUV fordert, dass alle Anträge in diesem Bereich von Mutter und Vater unterschrieben sein müssen ansonsten darf ihnen nicht stattgegeben werden. Die Praxis zeigt, dies ist wichtig zur Verhinderung von späteren Konflikten, von langfristigen Fehlentwicklungen bei der Bildung und Ausbildung, gemeinsame Entscheidung dient dem Kindeswohl“, gibt Linsler zu Bedenken.

Folgen

Das eigentliche Problem, meine Tochter kommt von dort nicht mehr selbständig zu mir, da die verschiedenen Landkreise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden sind.

Damit muss meine Tochter dann nach den Sommerferien entweder von Dienstag bis Freitag jeweils 17km Fahrrad pro Strecke zwischen mir und der neuen Schule zurücklegen oder 2,5 Stunden pro Strecke äußerst umständlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Was das für meine ohnehin beschnittene Umgangszeit ohne Wochenende bedeutet ist klar, wird jedoch auch noch vom Jugendamt befürwortet. Dass ich meine Tochter optimal in der Schule unterstützen kann, was gerade beim Übergang aufs Gymnasium besonders wichtig ist, das kümmert weder Schule, noch Jugendamt und erst recht nicht die Richterin.“

Ergebnis

„Das ist maximal frustrierend und ich bin mit meinem Möglichkeiten am Ende. Der Kontakt zu meiner Tochter wird sich nach den Sommerferien vermutlich stark reduzieren, da ich ihr diese Fahrwege nicht zwangsweise zumuten werde und sie somit wohl durchgehend bei der Mutter verbleiben wird unter dem Zwang der Umstände bleiben muss, obwohl sie sich für mehr Zeit mit und beim Vater ausgesprochen hat. Meine Erfahrung: Der Kindeswille zählt nur dann, wenn er ins Konzept der Familienrichterin, der Schule, des Jugendamtes passt.“

*Der Betroffene ist ISUV-Mitglied, der Name ist anonymisiert.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.


Foto: Gelebte gemeinsame Elternschaft oder nur Umgang © ISUV