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Sachsen-Anhalt-News: Hochwasserschutz / Erben: Wasserwehren besser in das System des Katastrophenschutzes integrieren

Mittwoch, den 21. Juli 2021

Ausgelöst durch die jüngsten Hochwasserereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat auch in der Landesregierung von Sachsen-Anhalt wieder eine Diskussion darüber eingesetzt, ob das Land organisatorisch für Hochwasserereignisse gut gerüstet ist. In diesem Zusammenhang verweist der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben (Foto) darauf, dass die Wasserwehren in Sachsen-Anhalt besser in das System des Katastrophenschutzes integriert werden müssen.

Nur wenige Bundesländer kennen die besondere Form der Wasserwehren. Auch in den Ländern, in denen Kommunen verpflichtet sind, Wasserwehren zu errichten, sind diese meist in die Freiwilligen Feuerwehren eingegliedert. Kommunen, die besonders von Hochwasser bedroht sind, haben sich in Sachsen-Anhalt bewusst anders entschieden und die Wasserwehr als eigene Organisation errichtet. Beispielhaft sind hierfür die Wasserwehren von Seehausen/Altmark, Schönebeck oder Muldestausee zu nehmen.

Die Wasserwehren leiden nach der Auffassung des SPD-Politikers seit ihrem Bestehen an einem gesetzlichen „Geburtsfehler“. Sie unterliegen allein dem Landeswassergesetz und unterstehen der unteren Wasserbehörde. Sie sind nicht in das System des Katastrophenschutzes eingegliedert, was vielfältige Nachteile mit sich bringt. Der gravierendste Nachteil sei der, dass die Wasserwehren nicht am BOS-Digitalfunk teilnehmen können, weil sie keine Organisation mit Sicherheitsaufgaben sind. Das möchte Erben ändern, indem die Wasserwehren gesetzlich zu Organisationseinheiten im Katastrophenschutz aufgewertet werden.

Erben: „Wir haben eine Reihe sehr leistungsstarker Wasserwehren in Sachsen-Anhalt. Die Kommunen haben sich bewusst entschieden, diese nicht in die Feuerwehren einzugliedern. Vorschriften, die die Arbeit der Wasserwehren nicht fördern, sondern behindern, sollten wir jetzt schnell ändern. Es darf nicht so bleiben, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr am Funkverkehr teilnehmen dürfen, die der Wasserwehr aber mit ihren privaten Handys kommunizieren müssen. Das und viele weitere Hindernisse kann man beseitigen, wenn wir die Wasserwehr in das System der Katastrophenschutzeinheiten eingliedern.“

Zum Hintergrund:

Nach § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser- und Eisgefahr bedroht sind, zur Unterstützung der Wasserbehörden bei der Erfüllung von deren Aufgaben nach § 11 Satz 2 WG LSA dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr eingerichtet wird (Wasserwehr). Aufgabe ist dabei die Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse für Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebiete drohen (Wassergefahr). Die Gemeinden haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten. Die Aufgaben der Wasserwehren können mit deren Zustimmung auch von Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen werden.