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Versicherungsirrtümer bei Hochwasser - Das sollten Eigenheimbesitzer wissen

Mittwoch, den 14. Juli 2021

Der Unwettersommer 2021 geht weiter und die Hochwassergefahr steigt deutlich. Bei Hochwasser und Überflutungen glauben viele Eigenheimbesitzer, gut abgesichert zu sein. Doch häufig ist dem nicht so. Björn Goldhausen erklärt drei Versicherungsirrtümer zu Hochwasser.

Irrtum Nr. 1: Meine Gebäudeversicherung sichert Hochwasser ab

Bei Schäden durch Sturm, Blitz oder Hagel zahlt die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. „Kommt es allerdings zu Überflutungen und der Keller oder gar das Erdgeschoss laufen voll, dann ist von der Versicherung nichts zu erwarten. Für solche Fälle von Naturgewalten gibt es die Elementarversicherung“, erklärt Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline. Nur etwa 40 Prozent aller Gebäude sind in Deutschland entsprechend abgesichert.

Irrtum Nr. 2: Ich wohne nicht an einem Fluss

Viele Menschen glauben, dass es nur an den Flüssen zu Hochwasser kommen kann. Goldhausen weist darauf hin: „Dies ist ein Irrtum. Scheinbar kleine Bäche werden bei Unwettern immer wieder zu reißenden Flüssen und die Fluten sorgen für massive Schäden. Diese sind, bezogen auf ein einzelnes Haus, nicht selten weitaus höher als Hochwasserschäden an den großen Flüssen. Dort kommt das Wasser nämlich langsam und meist ohne große Kraft. So können sich die Bewohner deutlich besser darauf vorbereiten.“

Irrtum Nr. 3: Wenn es hart auf hart kommt, hilft der Staat

„Bis zum Jahr 2017 war dies in der Tat nicht selten der Fall. Danach beschlossen Bund und Länder allerdings nur noch jenen zu helfen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemühten oder bei denen diese maßlos überteuert war. Dies müssen Geschädigte im Schadensfall nachweisen. Kann man dies nicht, geht man leer aus“, erläutert der Meteorologe.

Doch das Wetter birgt noch weitere Gefahren: Gewitter mit Blitzen, Hagel und Sturmböen können Hausdächer oder Autos beschädigen und Keller volllaufen lassen.

Sturmschäden

„Die Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen“, erklärt Björn Goldhausen.

Schäden am Gebäude

Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Schäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech, kaputte Scheiben oder Überschwemmungsschäden am Auto. Die Versicherung kürzt jedoch die Leistungen, wenn trotz Warnung das Auto nicht aus einem Hochwasser-Gefahrengebiet weggefahren wurde.

Schäden an der Wohnungseinrichtung

Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.

Wenn ein Baum aufs Haus stürzt

Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.

Foto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung, sofern es vorher keine Hochwasserwarnung gab. Quelle: WetterOnline