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SAN Statistik

2020 erneut weniger abgegebene Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern

Sonntag, den 4. Juli 2021

2020 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 6 812 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben bzw. 82 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 10 % (2019: 7 670). Über 1/4 aller Sorgeerklärungen wurden in den beiden kreisfreien Städten Halle (Saale) (1 027) und Magdeburg (823) abgegeben.

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung, auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2020 insgesamt 1 632 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Dabei gab es 1 447 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 185 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

11 476 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand - auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2019: 11 750).

2020 gab es insgesamt 16 113 Lebendgeborene, wovon 9 256 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 16 618 Lebendgeborene (9 689 nichtehelich).