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SAN Statistik

11 % mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter 2020

Samstag, den 26. Juni 2021

2020 wurden insgesamt 1 401 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 142 (+11,3 %) Fälle mehr als 2019. Die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland sanken das 4. Jahr in Folge. 2020 reisten 169 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 14 weniger als im Vorjahr.

In 809 Fällen (57,7 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 315 Fällen (22,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 155 Fällen an (11,1 %).

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (619), sonstige Probleme (437) oder Vernachlässigung (324). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 401 Maßnahmen (28,6 %) eingeleitet.

51,3 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 539 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 248 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten die Kinder und Jugendlichen in 446 Fällen zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 630 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher/-innen) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.