Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat unter dem Titel "Digital. Sicher. Souverän" ihr Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit als Unterrichtung (19/30736) vorgelegt. Der Bundestag berät darüber in der kommenden Woche.
In dem Rahmenprogramm umreißt die Bundesregierung die Schwerpunkte der Forschung für IT-Sicherheit in den kommenden Jahren. Ziel ist der Bundesregierung zufolge insbesondere der weitere Ausbau der technologischen Souveränität auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung. Bis 2026 sollen dafür mindestens 350 Millionen Euro bereitgestellt werden. "Die Wertschöpfungsketten der Informations- und Kommunikationstechnik (KI) sind globalisiert und für Anwendende wenig transparent", schreibt die Bundesregierung zu Begründung. Als "moderne Industrie- und Technologienation" sei Deutschland jedoch auf diese KI-Infrastrukturen angewiesen, "wodurch das Risiko steigt, in Zukunft nicht selbstbestimmt und unabhängig agieren zu können", heißt es weiter im Rahmenprogramm.
Ausgerichtet sei das Rahmenprogramm insgesamt an sieben übergeordneten strategischen Zielen: So soll es den digitalen Wandel sicher und nachhaltig gestalten, Daten und Know-how schützen und nutzen - und eine stabile, digitale Demokratie und Gesellschaft gewährleisten. Weitere Ziele sind laut Bundesregierung: das Ermöglichen selbstbestimmter Privatheit und innovativen Datenschutzes, die Qualifizierung und Gewinnung führender Köpfe sowie die Sicherung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas. Schließlich solle das Programm "Deutschland in Innovation und Transfer an die Weltspitze bringen", heißt es.
Berlin: (hib/CHE) 41,7 Prozent der 2020 bewilligten Erwerbsminderungsrenten gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Das geht aus der Antwort (19/30583) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30058) der AfD-Fraktion hervor.
Zur Zunahme des Frauenanteils bei Erwerbsminderungsrenten schreibt die Regierung: "Frauen in den alten Bundesländern erfüllen heute aufgrund der gestiegenen Erwerbsbeteiligung und der verbesserten Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder mit Geburt vor 1992 häufiger die rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente als in der Vergangenheit. Wegen der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen in den ostdeutschen Bundesländern ist dort keine entsprechend ausgeprägte Veränderung erkennbar."
Berlin: (hib/EIS) Der Einsatz von sogenannter elektronischer Fernüberwachung (REM-Systeme) in der Seefischerei kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die Datenlage verbessern. Dies gelte unter anderem auch für die Erfassung unerwünschter Beifänge, heißt es in einer Antwort (19/30369) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30028) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Aus diesem Grund würden regelmäßig Forschungsprojekte unterstützt, die die Erfassung der Beifänge von geschützten Arten durch die deutsche Fischerei unter Zuhilfenahme von REM-Systemen untersuchten. Wichtig sei es, dass es dabei um die Erhebung wissenschaftlicher Daten über Beifänge mit dem Ziel gehe, Populationen von Seevögeln und Meeressäugern und deren Gefährdung besser abschätzen zu können und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Nicht zu verwechseln seien solche wissenschaftlichen Datenerhebungen mit dem Einsatz von REM-Systemen zur Überwachung der Fischerei. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung müsse zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten rechtlich festgelegt sein, zu welchem Zwecke die Datenerhebung erfolge und wie Behörden diese Daten verwenden dürften. Darüber hinaus würden sich die rechtlichen Anforderungen zum Einsatz solcher REM-Systeme im Rahmen der Fischereikontrolle mit Blick auf die damit einhergehenden erheblichen Grundrechtsreingriffe für die Fischer wesentlich von den rechtlichen Anforderungen unterscheiden, die im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme an Forschungsprojekten zu erfüllen seien.
Die Bundesregierung stehe daher einer Ausweitung der Nutzung von REM-Systemen für die Sammlung von Daten zu unerwünschten Beifängen grundsätzlich offen gegenüber, schreibt sie. Dabei sollte jedoch der Einsatz solcher Systeme freiwillig sein. Auch dürften die teilnehmenden Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hegt keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Gründung einer Clearingstelle Urheberrecht im Internet. In der Antwort (19/30579) auf eine Kleine Anfrage (19/30050) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie auf die formlose Einbindung der Bundesnetzagentur. So sei sichergestellt, dass vor Netzsperren durch Internetzugangsanbieter Netzneutralitätsvorgaben von EU-Seite berücksichtigt würden. Darüber hinaus sei es möglich, umgesetzte Sperren gerichtlich überprüfen zu lassen.
Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion will über die Unterstützungsleistungen von Reservisten während der Corona-Pandemie informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/30197) möchte sie erfahren, welche Aufgaben die Reservisten im Rahmen dieser Einsätze übernehmen und ob sie für ihren Einsatz eine gesonderte Ehrung erhalten sollen. Zudem erkundigt sie sich nach den Auswirkungen der Corona-Einsätze auf den regulären Reservedienst und die Ausbildung von Reservisten.
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten zweier Behörden des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geht es in Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion (19/30698, 19/30727, 19/30728). Darin erkundigt sich die Fraktion nach Bitten der betreffenden Behörden bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen.