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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 15. Juni 2021

  1. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus
    Inneres und Heimat/Unterrichtung
  2. Anforderungen an Bundespolizei-Bewerber
    Inneres und Heimat/Antwort
  3. Änderungen an der Novelle des Bundesfernstraßengesetzes
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. ÖPNV-Hilfen durch Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Linke fragt nach aus Seenot geretteten Flüchtlingen
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der Bericht der "Unabhängigen Kommission Antiziganismus" (19/30310) vor, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In dem mehr als 800 Seiten umfassenden Bericht fordert die 2019 eingesetzte Kommission die Bundesregierung auf, einen "Beauftragten gegen Antiziganismus"zu berufen, der Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus koordinieren soll. Beraten werden soll er nach dem Willen der Kommission von einem unabhängigen Kreis aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft, der von der Bundesregierung in Absprache mit dem Beauftragten berufen wird.

Zur Sicherstellung der Umsetzung zahlreicher in dem Bericht formulierten Empfehlungen fordert die Kommission zudem die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission, da viele Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus laut Vorlage in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Zu den zentralen Forderungen der Kommission zählt zudem die umfassende Anerkennung des nationalsozialistischen Genozids an Sinti und Roma. Für nicht in Deutschland lebende Überlebende des NS-Völkermordes an Sinti und Roma fordert die Kommission die Einrichtung eines Sonderfonds durch das Bundesfinanzministerium für diejenigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben.

Eine niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistung sei für alle Roma und Sinti vorzusehen, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder den mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden, heißt es in der Vorlage weiter. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfülle, solle laufende Leistungen erhalten.

Die Kommission fordert darüber hinaus, "den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schaden, der durch die massive Benachteiligung in der Wiedergutmachungspraxis und den fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 der Zweiten Generation entstanden ist, umfassend auszugleichen". Den bis 1965 in Deutschland geborenen Kindern der im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma seien daher nach dem Vorbild der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" einmalige Pauschalen auszuzahlen.

Des Weiteren dringt das Gremium auf die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik. Sinti und Roma "wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt", schreiben die Autoren. Deshalb fordere die Kommission die Bundesregierung auf, einen "umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten". Dazu solle die Bundesregierung ein mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattetes Gremium einsetzen.

Ferner pocht die Kommission in ihrem Bericht auf die Anerkennung geflüchteter Roma als "besonders schutzwürdige Gruppe". Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sei klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Roma "aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind". Landesregierungen und Ausländerbehörden seien aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Roma sofort zu beenden. Der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber wird in dem Bericht empfohlen, die Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als asylrechtlich "sichere Herkunftsstaaten" zurückzunehmen.

Schließlich macht sich die Kommission in ihren "zentralen Forderungen" für die "Umsetzung und Verstetigung von Partizipationsstrukturen" stark. Unter anderem soll danach die zivilgesellschaftliche Arbeit der Organisationen von Sinti und Roma in Deutschland durch "transparente Strukturen einer dauerhaften finanziellen Förderung" gestärkt werden.



02. Anforderungen an Bundespolizei-Bewerber

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Geänderte Anforderungen an die Bewerber bei der Bundespolizei" sind das Thema der Antwort der Bundesregierung (19/30192) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29709). Wie die Fraktion darin schrieb, gab die Bundesregierung in einer vorherigen Antwort an, "dass die zulässige Fehleranzahl in dem schriftlichen Testverfahren, das von den Bewerbern der Bundespolizei bei der Einstellungsprüfung in der Form eines 200 Wörter umfassenden Diktats absolviert werden muss, bei weniger als 24,5 Fehlern liegt". Wissen wollte sie unter anderem, aus welchem Grund die Anzahl der zulässigen Fehler auf weniger als 24,5 Fehler festgesetzt wurde,

Dazu führt die Bundesregierung aus, dass aufgrund der früheren Durchfallquote von bis zu 60 Prozent im Diktat für zu viele Bewerber das Verfahren bereits nach dem ersten Teil, dem schriftlichen Auswahlverfahren, geendet habe. Mit der moderaten Anpassung der Bewertung sei die Durchfallquote reduziert worden, um mehr Bewerber für die weiteren Verfahrensteile des Auswahlverfahrens zuzulassen. Das Ergebnis fließe in die Gesamtbewertung ein.

Die Beurteilung der erbrachten Rechtschreibkenntnisse und die grammatikalische Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber basierten auf einer Evaluation von Durchschnittsleistungen, heißt es in der Antwort weiter. Die Individualleistungen seien, nach oben und unten weiterhin abweichend. Mit Deutschunterrichtungen während der Ausbildung würden die Sprachkenntnisse weiter vertieft.



03. Änderungen an der Novelle des Bundesfernstraßengesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf zum "Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen" hat laut Bundesregierung "im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren". Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, heißt es in der Antwort der Regierung (19/30164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29236). Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des federführenden Ressorts, in diesem Falle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar, schreibt die Bundesregierung.



04. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat zu Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/2922119/29225) bezüglich einer möglichen Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/3017419/30165). Laut den Regierungsantworten hat sowohl der Referentenentwurf des Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften" als auch der Referentenentwurf des Gesetzes "zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten" im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren.

Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, schreibt die Bundesregierung. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des federführenden Ressorts, in diesem Falle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.



05. ÖPNV-Hilfen durch Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In den vergangenen zehn Jahren ist kein einziger Antrag auf Förderung von Vorhaben des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) abgelehnt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30171) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28712) hervor.

Mit der Novellierung des GVFG zum 1. Januar 2020 seien neue Fördertatbestände und erleichterte Bedingungen für die Förderung von Vorhaben des schienengebundenen ÖPNV eingeführt worden, schreibt die Regierung. Das Gesetz stelle ein austariertes und weitgehendes Verbesserungsangebot an die Länder dar. Einschränkungen gegenüber der vorherigen Rechtslage seien nicht vorgenommen, die für die Länder verfügbaren Mittel des Bundes indes erheblich erhöht worden.

Darüber hinaus sei geplant, das Standardisierte Bewertungsverfahren für GVFG-Projekte zu überarbeiten, "so dass künftig neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und Klimawirkungen adäquat berücksichtigt werden". Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führe dazu Verfahrensgrundsätze zur Bewertung von GVFG-Projekten ein, welche die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit dieser Projekte erleichtern, ihre Förderfähigkeit erhöhen und auf dieser Basis den zügigeren, zweckmäßigen Einsatz der bereitgestellten Bundesmittel bewirken sollen.



06. Linke fragt nach aus Seenot geretteten Flüchtlingen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Schiffe mit wie vielen aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2018 in einem maltesischen beziehungsweise italienischen Hafen angelandet sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/30323) unter anderem danach, in wie vielen Fällen Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Asylsuchenden übernommen hat.