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Startschuss ist gefallen: Sachsen-Anhalts Apotheken stellen digitales Impfzertifikat aus

Montag, den 14. Juni 2021

(LAV). Ab sofort können Personen, die außerhalb eines Impfzentrums vollständig gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, in den Apotheken einen digitalen Impfnachweis erhalten. „Unsere Apotheken arbeiteten fieberhaft an der Umsetzung der technischen Fragen. Sie scheuten keine Mühen und Aufwand und können heute mit der Erstellung der elektronischen Zertifikate beginnen. Es war eine große Herausforderung. Ein komplett neues Modul außerhalb der Apothekenrechensysteme musste geschaffen werden“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. Der LAV ist in die Implementierung der technischen Voraussetzungen eingebunden und managt diesen Vorgang für seine Mitgliedsapotheken.

„Der Startschuss für die Ausgabe der digitalen Impfzertifikate ist bei uns gleich heute früh nach der Freigabe der Software gefallen. Denn der Andrang in der Apotheke ist groß. Uns erreichten zahlreiche Terminwünsche. Viele wollten sehr zügig dieses Zertifikat ausgestellt bekommen“, berichtet Apothekerin Beatrice Kositzki, Inhaberin der Magdeburger Adler-Apotheke.

Diese zusätzliche neue Dienstleistung der Apotheke erfordert jedoch eine große Sorgfalt hinsichtlich der Nachweisprüfung durch den Apotheker. Daher sollten Patienten, die sich ein digitales Impfzertifikat erstellen lassen wollen, ihre Stamm- oder Hausapotheke aufsuchen. „Wir kennen die impfenden Ärzte und unsere Patienten. Da ist die Plausibilitätsprüfung für uns sehr viel einfacher zu bewerkstelligen“, so Beatrice Kositzki.

Das Portal www.mein-apothekenmanager.de listet die Apotheken auf, die den Verbrauchern diesen digitalen Impfausweis kostenlos erstellen. Da es aber ein umfangreicher Arbeitsprozess ist, werden viele Apotheken mit Terminen arbeiten müssen. Mathias Arnold: „Wir können nur appellieren, nicht sofort landesweit in die Apotheken zu stürmen. Denn weiterhin kann der gelbe analoge Impfausweis zum Nachweis mitgenommen werden. Dieser hat die gleiche Gültigkeit wie die digitale Variante.“

Um das Zertifikat zu erhalten, müssen in der Apotheke der Personal- und Impfausweis vorgelegt werden, indem die Impfung dokumentiert ist. Die Apotheken erfassen Namen, Geburtsdatum, Impfdatum und Impfstoff und übermitteln diese Daten dem Robert-Koch-Institut. Dort wird das digitale Impfzertifikat in Form eines QR-Codes generiert. Der Apotheker kann den QR-Code direkt auf einem Bildschirm zeigen. Wer bereits die notwendigen Apps zum Ab-scannen auf seinem Smartphone hat, kann den QR-Code dann direkt in der Apotheke auf seinem Smartphone speichern. Apotheken können den QR-Code auch ausdrucken. Dieser Papierausdruck mit dem QR-Code kann z.B. im Restaurant vorgezeigt werden. Möglich ist auch, das Zertifikat zu einem späteren Zeitpunkt einzuscannen und auf seinem Smartphone zu speichern.