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Foto Frank Werneke

Lieferkettengesetz: ein erster Schritt zu mehr Verantwortung in der globalisierten Wirtschaft

Freitag, den 11. Juni 2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten für einen ersten Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Lebensumstände im globalen Welthandel. „Das Gesetz ist der Einstieg zur Übernahme verbindlicher Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten durch die Wirtschaft. Hinter diese Regelungen kann niemand mehr zurück. Das ist gut. Aber im Welthandel muss hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten auf Dauer noch vieles besser werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke (Foto). Das Gesetz steht am heutigen Freitag (11. Juni 2021) zur abschließenden Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Es regelt die Verantwortung für internationale Lieferketten der in Deutschland tätigen Unternehmen.

Die Regelungen seien ein großer Erfolg für die beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure, Organisationen und Gewerkschaften, die seit Jahren für bessere Verhältnisse kämpfen und politischen Druck ausgeübt haben – ohne dieses beharrliche Engagement wäre ein Gesetz mit ersten Regelungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nicht zustande gekommen. „Künftig muss es darum gehen, die Regelungen weiterzuentwickeln, um das Ziel eines fairen und nachhaltigen Welthandels dauerhaft zu erreichen“, betonte Werneke. Dies betreffe etwa die Einführung zivilrechtlicher Haftungsregeln, wonach Unternehmen für Schäden infolge der Missachtung von Sorgfaltspflichten geradestehen müssen; auch die Anzahl der von den Regelungen erfassten Unternehmen müsse deutlich ausgeweitet werden; zudem sollten künftig auch mittelbare Zulieferer verpflichtend eingebunden werden – um nur einige Punkte zu nennen. „Wir als ver.di bleiben dran und werden auch die nächste Bundesregierung mit der notwendigen Weiterentwicklung und Schärfung des Lieferkettengesetzes konfrontieren“, stellte Werneke klar.