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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 9. Juni 2021

  1. Transparenzregister mit Erleichterungen für Vereine
    Finanzen/Ausschuss
  2. Erhöhung der CO2-Einsparziele im Mobilitätsbereich
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss
  3. Selbstverpflichtungen aus der Nato-Russland-Grundakte
    Auswärtiges/Antwort
  4. Löschung von Mirotworez-Internetseite gefordert
    Auswärtiges/Antwort
  5. FDP fragt nach Künstlicher Intelligenz bei Kleinen Anfragen
    Finanzen/Kleine Anfrage
  6. Steuerlicher Querverbund für mehr Klimaschutz
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. Transparenzregister mit Erleichterungen für Vereine

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/AB) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) beschlossen. In der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den Entwurf, alle anderen Fraktionen enthielten sich. Elf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.

Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Zudem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Bankkonten -und Finanzinformationen zu erleichtern. Für den Zugang zum Informationsaustausch mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird das Bundeskriminalamt genannt.

Die Änderungsanträge sehen bürokratische Erleichterungen für Vereine vor, dazu gehört die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung. Zudem wird der Kreis der Berechtigten zum Datenabruf erweitert: auf das Bundeszentralamt für Steuern und die örtlichen Finanzbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, durch die Änderungsanträge seien deutliche bürokratische Entlastungen für Vereine erreicht worden. Sie betonte, sie hätte sich eine weitere Registervernetzung gewünscht, dies sei aber in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Die SPD-Fraktion betonte, die erleichterte Gebührenbefreiung für Vereine vereinfache das Verfahren.

Die AfD-Fraktion kritisierte die Eile bei der Erarbeitung des Gesetzes, schließlich sei die EU-Richtlinie bereits mehrere Jahre verabschiedet. Das Gesetz sei gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Die FDP-Fraktion betonte, sie unterstütze nach wie vor die Idee eines Vollregisters. Auch die neuen Regelungen für Vereine bewertete sie positiv. Sie wandte sich jedoch generell gegen Doppelmeldungen. Zudem sollte der Zugriff auf persönliche Informationen restriktiver gehandhabt werden. Auch die Fraktion Die Linke bewertete das künftige Vollregister positiv. das bisherige Transparenzregister sei lückenhaft. Sie sprach sich dafür aus, dass es künftig kostenlos einsehbar sein sollte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, es sei die Chance auf ein echtes, unbürokratisches Transparenzregister verpasst worden. Bis zum Bestehen eines Gemeinnützigkeitsregisters werde es für Vereine weiter hohen Aufwand geben.

Abgelehnt wurde ein Antrag (19/10218) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen". Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, mehr Transparenz im Immobiliensektor sowie über die wahren Immobilieneigentümer herzustellen und die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor zu stärken.



02. Erhöhung der CO2-Einsparziele im Mobilitätsbereich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Förderung alternativer Antriebe wie die Elektromobilität einschließlich der Wasserstofftechnologie, die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und zusätzliche Investitionen in die Schiene wichtige Schritte für aktiven Klimaschutz in der Mobilität. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich.

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und den in der Novelle zum Bundes-Klimaschutzgesetz geplanten Erhöhungen der CO2-Einsparziele sagte Bilger, die größten Einsparpotenziale gebe es im Bereich der Straße und dort konkret beim Straßengüterverkehr, wo aber noch sehr viel zu tun sei. Bislang, so der Verkehrs-Staatssekretär, gebe es nur eine relativ geringe Anzahl von Lkw mit alternativen Antrieben. Bis 2030 aber solle ein Drittel der Straßengüterverkehrsleistung "elektrisch oder auch auf Basis synthetischer Kraftstoffe" realisiert werden. Unter Umweltschutzaspekten sei es auch sehr sinnvoll, den Güterverkehr stärker über die Binnenschifffahrt und die Schiene abzuwickeln.

Ein wichtiges Anliegen sei dem BMVI auch die Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen. Man sei aktuell in der Phase, wo geprüft werde, wie die Produktion synthetischer Kraftstoffe hochgefahren werden kann. Dafür stünden umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Es sei aber davon auszugehen, dass in der Zukunft synthetische Kraftstoffe oder grüner Wasserstoff importiert werden müssen. Bilger verwies auch auf Diskussionen auf europäischer Ebene hinsichtlich der Berücksichtigung synthetischer Kraftstoffe in den EU-Klimakonzepten.

Aus Sicht der Unionsfraktion braucht es ein ambitioniertes Vorgehen innerhalb der Europäischen Union. Die Mobilität biete die größten Einsparpotenziale, sagte der Fraktionsvertreter. Deutschland solle dabei Vorreiter sein, aber nicht mit Verboten und Bevormundungen sondern durch technologischen Fortschritt. Dafür brauche es den Umstieg auf alternative Kraftstoffe und ein klares Bekenntnis zur Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Bei allen Maßnahmen gelte es aber, die Menschen im Land mitzunehmen.

Für den Vertreter der AfD-Fraktion war es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung offenbar nur die Schiene und die Wasserstraße als umweltfreundlich einstufe, wenn gleichzeitig der Straßenverkehr auf Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoffe umgestellt werden solle. Kritik übte er auch an dem geplanten steuerlichen Anreiz für ein ÖPNV-Jobticket. Das schaffe ungleiche Bedingungen für Arbeitnehmer, zu Ungunsten derjenigen, die zu Fuß zur Arbeit gehen. Die vorgesehenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Fahrräder oder Pedelecs führen nach Auffassung des AfD-Vertreters lediglich zu einem Mehr an Fahrradschrott in den Städten, da ständig neue Billigfahrräder angeschafft würden.

Aus einem anderen Grund ist auch aus Sicht der SPD-Fraktion die Abschreibungsmöglichkeit für Fahrräder oder Pedelecs nicht der richtige Weg, weil davon nur höhere Einkommen mit einer entsprechend höheren Steuerlast profitierten. Es brauche andere Modelle - etwa als Zuschüsse - um Familien zu helfen. Das Bundesverfassungsgericht, so der SPD-Vertreter, habe dem Parlament aufgetragen, eine Ausgewogenheit zwischen den Reduktionen der 2020er Jahre und der 2030er Jahre herzustellen. Diese Ausgewogenheit werde mit dem neuen Klimagesetz hergestellt, befand er. Die darin enthaltenen Einsparziele seien anspruchsvoller als die vorherigen.

Die Vertreterin der FDP-Fraktion machte deutlich, dass neben den Bereich des Klimaschutzes auch ausgeglichene Haushalte zu einer nachhaltigen Politik gehörten. Die Bundesregierung wolle nun als Reaktion auf das Urteil eiligst die Klimaziele verschärfen, was aber nicht dazu führe, dass sie tatsächlich auch erreicht werden. Geschafft werden könne dies nur mit einem Klimaschutzfahrplan, in dem marktwirtschaftliche Investitionsanreize gesetzt werden. Allein mit der derzeitigen Planwirtschaft werde es nicht funktionieren, sagte sie. Keinen Glaube habe sie auch an die "wohlfeilen Versprechungen" einer sozial ausgeglichenen CO2-Bepreisung mit einer Rückzahlung an die Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht hat aus Sicht der Linksfraktion deutlich gemacht, dass eine Verschiebung des Erreichens der Klimaziele in die Zukunft nicht geduldet werde. Der Verkehrssektor müsse nun die CO2-Emmissionen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 bis zum Jahr 2030 halbieren. Das sei mit Investitionshochläufen nicht zu machen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, das neue Technologien und neue Investitionen zwar zu effizienteren Produkten führen, aber eben nicht dazu, dass insgesamt der Ressourcenverbrauch oder die Klimaerwärmung sinkt. Daher brauche es Steuerungsmaßnahmen und Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Von einem wegweisenden Urteil sprach der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es irritiere ihn, das im BMVI keine gesteigerten Aktivitäten zu verzeichnen seien. Statt proaktiv zu prüfen, welche Gesetze oder Verordnungen zu ändern sind, passiere offenbar in dieser Richtung nichts. Unklar sei auch, welche konkreten CO2-Einsparungen durch die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gemachten Vorschläge erreicht werden sollen.



03. Selbstverpflichtungen aus der Nato-Russland-Grundakte

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Nato hält aus Sicht der Bundesregierung ihre Selbstverpflichtungen aus der Nato-Russland-Grundakte weiter ein, während Russland gegen die Vereinbarungen aus dem Jahre 1997 verstoße. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30228) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/26561) und bezieht sich dabei unter anderem auf die "völkerrechtswidrige Annexion" der Krim und die fortdauernde "Destabilisierung der Ost-Ukraine durch Russland".

In der Nato-Russland-Grundakte bekenne sich die Allianz dazu, im zum Zeitpunkt der Unterzeichnung 1997 geltenden und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld ihre kollektive Verteidigung und andere Aufgaben "eher dadurch wahrzunehmen, dass sie die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur schnellen Verstärkung gewährleistet, als dass sie zusätzlich substanzielle Kampftruppen dauerhaft stationiert". Im gleichen Absatz verpflichte sich Russland, bei der Stationierung konventioneller Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung zu üben.

Die in der Grundakte niedergelegten Grundsätze des Verzichts auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt, des Respekts für Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unverletzbarkeit sowie der Unverletzbarkeit von Grenzen seien von Russland nicht eingehalten worden, schreibt die Bundesregierung. "Eine Rückkehr Russlands zur Einhaltung dieser Grundsätze wäre zu begrüßen."



04. Löschung von Mirotworez-Internetseite gefordert

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass es sich bei "Mirotworez" um eine von Privatpersonen betriebene Internetseite handelt. Wie sie in der Antwort (19/30144) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29089) schreibt, thematisiere sie diese Internetseite allerdings bei allen sich bietenden Gelegenheiten und spreche den Vorgang weiterhin in ihren bilateralen Kontakten an. "Die Bundesregierung verurteilt Mirotworez in aller Deutlichkeit und fordert von der ukrainischen Regierung und den ukrainischen Behörden, auf die Löschung der Seite hinzuwirken."

Wie die Fragesteller unter Bezug auf frühere Angaben der Bundesregierung schreiben, benenne "Mirotworez" vermeintliche Feinde der Ukraine, darunter auch zahlreiche deutsche Staatsbürger.



05. FDP fragt nach Künstlicher Intelligenz bei Kleinen Anfragen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AB) Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/30270) der Fraktion der FDP. Die Fragesteller möchten wissen, ob Medienberichte darüber stimmen, dass die Bundesregierung ein solches Projekt in Auftrag gegeben hat. Sie fragen, welche Prozesse und Abläufe bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen durch KI automatisiert werden können.



06. Steuerlicher Querverbund für mehr Klimaschutz

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AB) Wie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für den Klimaschutz ausgebaut werden kann, obwohl er vielerorts nicht kostendeckend arbeitet, interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/30291). Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach dem sogenannten steuerlichen Querverbund, bei dem Verluste und Gewinne von kommunalen Betrieben verrechnet werden können. Sie möchten wissen, welche Schritte die Bundesregierung plant, um den steuerlichen Querverbund als rechtssicheres Finanzierungsmodell zu erhalten.