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SAN Statistik

Leichter Anstieg der Insolvenzanträge durch Unternehmen im April 2021 im Vergleich zum Vormonat

Dienstag, den 8. Juni 2021

Im April 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 259 Anträge auf Eröffnungen von Insolvenzverfahren verhandelt. Insgesamt gingen bei den Amtsgerichten 225 Anträge von sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern sowie 34 Anträge von Unternehmen ein. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden insgesamt fast 1/3 weniger Anträge eingereicht als im Vormonat. So wurden von sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern im Vergleich zum März 133 bzw. 37,2 % weniger Anträge abgegeben. Demgegenüber stieg die Anzahl der Anträge von Unternehmen um 7 bzw. 25,9 %.

Von den 34 Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch Unternehmen wurden 27 tatsächlich eröffnet. 7 Anträge wiesen die Amtsgerichte mangels Masse ab. Aus dem Bereich Baugewerbe gingen 5 Anträge ein, wovon 4 eröffnet wurden. Im Bereich Verarbeitendes Gewerbe betraf es 5 Unternehmen. Weitere 4 Anträge kamen aus dem Gastgewerbe und 4 Anträge aus Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Gesamtzahl aller zum Zeitpunkt der Antragstellung betroffenen Beschäftigten belief sich im April auf 132 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Vergleich zum Vormonat waren das 104 Beschäftigte mehr. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger an die Unternehmen lagen bei insgesamt 15,4 Mill. EUR.

Neben den Unternehmen beantragten 225 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Gegenüber dem Vormonat waren das 37,2 % weniger Anträge. In 174 Fällen handelte es sich um Verbraucherinnen und Verbraucher. Somit sank die Anzahl gegenüber dem Vormonat um 38,9 %. Weitere 48 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbstständig Tätige. Die übrigen 3 Insolvenzanträge betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgut. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner auf rd. 15,1 Mill. EUR.

Am 30.04.2021 endete nach mehrfacher Verlängerung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie. Bis dahin galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch für solche Schuldnerinnen und Schuldner, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen hatten und deren Auszahlung noch ausstand.