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Sachsen-Anhalt-News: 33-Jähriger betritt den Hauptbahnhof Halle mit dem "Hitlergruß", verweigert Maske, beleidigt Bundespolizisten und leistet Widerstand

Montag, den 31. Mai 2021

Halle (Saale) (ots) - Am Sonntagnachmittag, den 30. Mai 2021 gegen 16:30 Uhr betrat ein 33-Jähriger Deutscher, der zuvor schon eine andere polizeiliche Maßnahme gestört hatte und die eingesetzten Beamten sowie Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG wiederholt beleidigte, mit seiner 28-Jährigen Lebensgefährtin und zwei Kindern den Hauptbahnhof Halle ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dabei erhob er den rechten Arm und rief mit ausgestreckter Hand den "Hitlergruß". Als ein Beamter der eingesetzten Streife der Bundespolizei den Mann daraufhin anhalten wollte, um seine Identität festzustellen, stieß ihn der Mann unvermittelt mit der rechten Hand gegen die Brust und versuchte ihn aus dem Weg zu schieben. Daraufhin kam es zu einem Gerangel. 

Mit Hilfe zwei weiterer Bundespolizisten, sowie einem Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG fand sich der aggressive Angreifer letztlich fixiert auf dem Boden der Bahnhofshalle wieder. Seine Lebensgefährtin musste sich nicht nur das Geschehen mit ansehen, die 28-Jährige mischte sich sogar ein, beleidigte die Ordnungshüter mit ehrverletzenden Worten und musste von einer Beamtin der Bundespolizei zurückgehalten werden. Auch am Boden liegend wehrte sich der 33-Jährige heftig, so dass die eingesetzten Beamten ihn für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen gefesselt zur Dienststelle mitnehmen mussten. Seine Lebensgefährtin wurde nach erfolgter Identitätsfeststellung aufgrund des Beiseins von zwei Kindern vor Ort entlassen. Sie muss sich im Nachgang wegen Beleidigung verantworten. 

Nachdem sich der 33-Jährige auf der Dienststelle beruhigt hatte, konnten ihm die Handfesseln wieder abgenommen werden. Der Mann wurde zum Auffinden von Identitätspapieren durchsucht, jedoch führte er keinerlei Identitätsnachweise mit sich, dafür aber ein Cliptütchen mit circa 1,8 Gramm vermutlich Cannabis, ein weiteres Cliptütchen mit circa 0,5 Gramm einer unbekannten weißen Substanz und weitere typische Utensilien im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum. Da der Deutsche früher schon polizeilich in Erscheinung getreten war, konnten seine gemachten Angaben zur Person mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen und bestätigt werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab, dass der Mann keinen Alkohol getrunken hatte, der Drogentest verriet allerdings einen vorausgegangenen Drogenkonsum. 

Der 33-Jährige wird sich nun wegen Beleidigung, Widerstand gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten müssen. Außerdem wird der Verstoß gegen die Pflicht des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes beanzeigt.