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Schnellladegesetz erhält grünes Licht vom Bundesrat

1005. Sitzung des Bundesrates am 28. Mai 2021

Die Länder haben im Plenum am 28. Mai 2021 den Beschluss des Bundestages gebilligt, mit einem „Schnellladegesetz“ Mittel für eine leistungsfähigere Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Wege einer Ausschreibung bereitzustellen.

Bundesmittel für Ladeinfrastruktur

Gesetzgeberisches Ziel ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen.

Europaweite Ausschreibung

Die in dem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung soll den verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen.

Koordinierung durch das Ministerium

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegt künftig die Planung, Koordinierung und Überwachung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel, um eine möglichst flächendeckende Versorgung bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen.

Insbesondere soll die Infrastruktur gefördert werden, solange noch kein flächendeckendes Ladenetzwerk besteht und soweit die Ladeinfrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann.

1000 Standorte geplant

Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos sicherzustellen.

Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Symbolfoto/pixabay